- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Ablösung eines Darlehens
- Abschreibung
- Absolutes Mindestgebot (5/10 Grenze)
- Aktenzeichen
- Allgemeine Darlehensbedingungen
- Amtsgericht
- Anfänglicher effektiver Jahreszins
- Annuitätendarlehen
- Anordnung der Zwangsversteigerung
- Anschlussfinanzierung
- Anschlußfinanzierung abgelehnt bzw. verweigert
- Arbeitgeberdarlehen
- Aufhebung des Verfahrens
- Auflassung
- Auflassungsvormerkung
- Ausbietungsgarantie
- Ausfallrisiko bei Krediten
- Auszahlung
- Bauamt
- Bauantrag
- Bauanzeige
- Bauaufsichtsbehörde
- Baufinanzierung auch bei negativer Schufa
- Baugenehmigung
- Baulastenverzeichnis
- Baunebenkosten
- Bauplan
- Bauspardarlehen
- Bausparkasse
- Bausparvertrag
- Beamtendarlehen mit negativer Schufa
- Belastung
- Beleihung
- Beleihungsauslauf
- Beleihungsobjekt
- Beleihungswert
- Beschlagnahme
- Besichtigungsrecht
- Beteiligte des Verfahrens
- Beurkundung
- Beweislastumkehr
- Bietstunde
- Bietvollmacht
- Bodenrichtwert
- Bonität
- Bonitätsunterlagen
- Brandversicherung
- Briefgrundschuld
- Bruttorauminhalt
- Bürgschaft
- Effektiver Jahreszins
- Eigenbedarf
- Eigenkapital
- Eigenleistung
- Eigennutzung
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- Eigentumswohnung
- Einheitswert
- Einkommensnachweis
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einstellung des Verfahrens
- Einstellungsantrag des Schuldners
- Einstellungsbewilligung des Gläubigers
- Erbbaurecht
- Erbbauzins
- Erbengemeinschaft
- Erbpacht
- Erstrangige Hypothek
- Gastarif
- Gebot
- Gebotsanfechtung
- Geldsorgen und Geldprobleme wegen abgelehnten Kredit
- Gemeinschaftseigentum
- Gerichtsvollzieher
- Geringstes Gebot
- Grundbuch
- Grundbuch - Lasten und Beschränkungen
- Grundbuch Abteilung I, II und III
- Grundbuchamt
- Grundbuchauszug
- Grunderwerbsteuer
- Grundschuld
- Grundschuldbestellung
- Grundschulddarlehen
- Grundsteuer
- Gutachten (im Zwangsversteigerungsverfahren)
- Gutachterausschuss
- Variabler Zinssatz
- Verfügungsbeschränkungen
- Vergleichswertverfahren
- Verhandlung über den Zuschlag
- Verkehrswertermittlung
- Verkehrswertgutachten
- Versteigerungserlös
- Versteigerungstermin
- Versteigerungsvermerk
- Verteilungstermin
- Vertriebspartner B2B
- Verwalter
- Verwaltungskosten
- Verzugsschäden
- Verzugszinsen
- Vollstreckungsgericht
- Vollstreckungstitel
- Volltilgerdarlehen
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorkaufsrecht
Pfandkredit
Mit einem Pfandkredit können finanzielle Engpässe schnell, unbürokratisch und ohne Finanzauskünfte gelöst werden. Die Reuschling & Weis Finanzierungsvermittlung kennt die Kriterien für eine Vergabe von Pfandkrediten und weiß, wie schnell es im Leben zu Situationen kommen kann, die seriöses und schnelles Handeln einfordern, um schnell zu Geld zu kommen. Ein Pfandkredit ist für Menschen geeignet, die eine Abwicklung ohne Gehaltsnachweise und aufwendige bürokratische Hürden schätzen. Seriöse Pfandkredite haben keine Haken und durch die transparenten und festgesetzten Zinsen sind die Endkosten für einen Pfandkredit offen und klar geregelt. Viele scheuen sich aus persönlichen und moralischen Gründen, einen Pfandkredit in Betracht zu ziehen, dabei gibt es seriös und günstig operierende Pfandkredithäuser, die sofort Geld für das zu beleihende Pfand in bar auszahlen.
Die Gebühren für einen Pfandkredit sind gesetzlich geregelt und somit kein Raum für Abzocke. Das Finanzteam rund um die Reuschling & Weis GmbH hilft gerne unverbindlich und zeitnah dabei, den richtigen Pfandkredit zu finden, der ganz auf die persönliche Situation zugeschnitten ist. Individuell, persönlich und sachlich kompetent beraten die Mitarbeiter der Reuschling & Weis Finanzvermittlung nicht nur dann, wenn ein Pfandkredit als temporäre Lösung für ein finanzielles Problem die einzig richtige Lösung ist. Ein Pfandkredit ist ein idealer Kurzkredit für alle, die sofort Geld benötigen, aber auch kurzfristig in der Lage sind, den durch einen Pfandkredit überbrückbaren Geldnotstand wieder zurückzubezahlen. Pfandleihhäuser sind wirtschaftlich arbeitende Unternehmen und sehen daher gerne wertvolle Gegenstände wie Elektrogeräte, Echtschmuck und Autos als realen Gegenwert für das ausbezahlte Geld.
Da ein Pfandkredit grundsätzlich nur für einen kurzen, begrenzten Zeitraum gilt, ist diese Kreditform nur für Menschen gedacht, die aufgrund unvorhersehbarer Schicksalsschläge Geld benötigen und innerhalb von circa drei Monaten den Betrag plus Zinsen wieder zurückzahlen können, um das beliehene Pfand auszulösen. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit dem Pfandhaus, kann der Pfandkredit auch um einen individuell ausgemachten Zeitraum verlängert werden, dies hängt jedoch ganz von dem guten Willen des Pfandhauses ab und dem Gegenwert des angebotenen Pfandes. Da der Gesetzgeber die Höhe aller anfallender Gebühren und Zinsen verbindlich mit einer konkret benannten Obergrenze festgelegt hat, sind die Kosten eines Pfandkredits überschaubar und eine seriöse und adäquate Lösung für kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten.
