Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wer eine oder mehrere Immobilien oder Wohnungen besitzt, braucht zum Verkauf ein kompetentes Team an seiner Seite wie die Umschulden-Leicht GmbH Finanzierungsvermittlung. Wir bringen Licht in die Behördensprache und erklären fachlich relevante Begrifflichkeiten wie Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Wer sich aufgrund finanzieller oder persönlicher Umstände für den Verkauf einer Immobilie oder Wohnung entscheidet, muss sich mit Behördengängen anfreunden. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird beispielsweise nur von der zuständigen Baubehörde ausgestellt. Dieser Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung muss immer vom Immobilienbesitzer gestellt werden und ist für den Verkauf von Wohnungen und Immobilien notwendig. Ohne diese Abgeschlossenheitsbescheinigung können auch die Experten der Umschulden-Leicht GmbH nicht aktiv den Verkauf des Wohneigentums starten.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein offiziell anerkanntes Dokument, in dem alle zu verkaufenden Immobilien akribisch genau nummeriert und klassifiziert werden. Eindeutig muss aus dem Dokument hervorgehen, dass jede einzelne Immobilie oder Wohneinheit baulich eine eigenständige Wohnung bzw. Immobilie ist. Mit Abgeschlossenheit ist in der Baubranche die absolute Abgrenzung von anderen Wohneinheiten gemeint. Decken, Wände und abschließbare Bereiche sind in der Abgeschlossenheitsbescheinigung eindeutig gekennzeichnet. Dazu gehören auch Speicher- und Kellerabteilungen. Nicht nur für die Umschulden-Leicht GmbH Finanzierungsvermittlung ist der Erhalt einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für die zu verkaufenden Immobilien ein wichtiges Verkaufskriterium. Jede seriös arbeitende Finanzvermittlung muss auf die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Baubehörde bestehen. Nicht nur aus marketingtechnischen Gründen ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung wichtig, sondern auch aus juristischer Sicht ein erforderliches und notwendiges Dokument beim Verkauf von Immobilien oder Wohnungen.

Auch Außenbereiche wie Garagen können explizit in eine Abgeschlossenheitsbescheinigung als Teil einer Immobilie oder Wohnung mitaufgenommen werden. Eigentümer von Immobilien lassen auch bei Bedarf und wirtschaftlichen Engpässen Miteigentümer in das Grundbuch mit eintragen. Um dies formell und juristisch einwandfrei zu rechtfertigten, ist auch hier wieder die Abgeschlossenheitsbescheinigung Grundlage der rechtlich korrekten Vorgehensweise beim Verkauf von Immobilien mit Unterstützung der Umschulden-Leicht GmbH Finanzierungsvermittlung. Genauere Informationen und juristische Feinheiten über die Abgeschlossenheitsbescheinigung hält der zuständige §§ 3 Absatz 2, 7 Absatz 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.03.1951 parat. Detailliert werden alle Voraussetzungen, die in einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beinhaltet sein müssen, genau und verständlich aufgeführt.

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