Amtsgericht

In Deutschland gilt das Amtsgericht neben dem Landgericht als eingängliche Instanz einer ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen das Amtsgericht für Bürger wie auch für Behörden oder Banken die erste Anlaufstelle ist. Das Amtsgericht ist somit neben allen in sein geographisches Gebiet fallenden Strafsachen auch in sämtlichen hier situierten Finanzangelegenheiten zuständig. So werden im jeweils zuständigen Amtsgericht sowohl gerichtliche Mahnbescheide beantragt und erlassen als auch Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungen.  Während gewisse Vorgänge wie beispielsweise Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren meist durch das Amtsgericht öffentlich gemacht werden, werden Mahnbescheide hingegen nichtöffentlich bearbeitet.  Die jeweils zuständigen Amtsgerichte können im Internet gefunden werden. Hier finden sich auch gleich die Angaben zur jeweiligen Bearbeitungsstelle.  Vor allem für Banken und einige Finanzdienstleister wie die Umschulden-Leicht GmbH sowie deren Kunden sind die öffentlichen Bekanntmachungen vom Amtsgericht im Hinblick auf Zwangsversteigerungen und Insolvenzen von großer Bedeutung.

Die gerichtliche Organisation der Amtsgerichte obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den Ländern. Durch sie wird auch jedem Amtsgericht ein bestimmter Gerichtsbezirk zugewiesen.  Diese Gerichtsbezirke sind in den meisten Fällen identisch mit den jeweiligen Verwaltungsgrenzen.  Während kleinere Städte meist nur ein Amtsgericht haben,  gibt es in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln oder Düsseldorf gleich mehrere Amtsgerichte. Auch kann ein Amtsgericht durchaus eine oder mehrere Außenstellen haben.  Vor allem in sehr ländlichen Gegenden, in denen die nächste größere Stadt weiter entfernt ist, dienen die Außenstelle vom Amtsgericht den Bürgern als erste Anlaufstelle.  Bundesweit finden sich, ohne die jeweiligen Außenstellen gerechnet, 640 Amtsgerichte. Diese ist zwar auf den ersten Blick eine enorme Dichte, doch kann nur so eine bürgernahe Betreuung ermöglicht werden.

Das Amtsgericht umfasst an sich verschiedene Teilgerichte. So ist neben dem Mahngericht auch das sogenannte Betreuungsgericht ein Teilbereich eines gut strukturierten Amtsgerichts. In den meisten Fällen sind diese zwar alle in einem Gebäude untergebracht, dennoch arbeiten sie in den alltäglichen Vorgängen getrennt voneinander.  Auch die Insolvenzsachen werden vom Amtsgericht bearbeitet, jedoch unterliegt es dem sogenannten Insolvenzgericht. Im Grunde genommen können die einzelnen Gerichte hier in diesem Fall als verschiedene Abteilungen angesehen werden. Diese Gliederung soll nicht nur dem Bürger eine bessere Übersicht ermöglichen, sie soll vor allem auch dem Amtsgericht selber die Arbeit erleichtern.

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