Bietstunde

Als Bietstunde wird der Teil eines aktiven Zwangsversteigerungsverfahrens bezeichnet, in dem die eigentlichen Gebote abgegeben werden. Allerdings bedeutet Bietstunde nicht zwangsläufig, dass diese auch wirklich eine Stunde dauern muss. Die Bietstunde hat eine festgelegte Mindestdauer von 30 Minuten. Während dieser Bietstunde haben nun die Interessenten die Möglichkeit, ein Gebot für die zur Versteigerung stehende Immobilie abzugeben. Dem eigentlichen Schuldner, also dem zu diesem Zeitpunkt noch Eigentümer des zu versteigernden Objektes steht es grundsätzlich frei, ob er an dieser Bietstunde teilnehmen möchte oder nicht. Viele Interessenten geben ihr Gebot erst in letzter Minute ab und es gibt auch zahlreiche Tipps und Taktiken, die zu einem erfolgreichen gebot führen sollen.  Kommen nun Kunden zur Umschulden-Leicht GmbH, die eine Anfrage für eine Finanzierung haben und sich für ein in der Zwangsversteigerung befindliches Objekt interessieren, die werden von der Reuschling & Weis GmbH auch in diesem Punkt umfassende Hilfestellungen erhalten.

Obgleich viele Interessenten der Ansicht sind, dass mit dem Ende der Bietstunde auch das gesamte Verfahren beendet ist, ist dies nicht richtig. Im Anschluss an die Bietstunde erfolgt noch eine sogenannte Anhörung der Beteiligten über den Zuschlag. Die Bietstunde selber läuft nach festgelegten Regeln ab. So muss sich beispielsweise jeder Interessent vor der Abgabe eines Gebotes durch seinen Personalausweis ausweisen. Zudem muss mit der Abgabe eines Gebotes von dem jeweiligen Interessenten eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des vorher festgelegten Verkehrswertes hinterlegt werden. Bei der Beschaffung dieser Sicherheitsleistung ist die Umschulden-Leicht GmbH ein guter Ansprechpartner.

Unbedingt informieren muss sich ein Interessent bereits vor der eigentlichen Bietstunde über die Form der Sicherheitsleistung. Viele Amtsgerichte nehmen kein Bargeld an sondern möchten die Sicherheitsleistung in Form eines von der Bank beglaubigten Schecks haben. Wenn nun ein Bieter nicht in der Lage ist, die Sicherheitsleistung in geforderter Höhe beizubringen so wird dessen gebot zurückgewiesen. Obgleich die Mindestdauer der Bietstunde auf 30 Minuten angesetzt wird, muss sie solange verlängert werden, bis letztlich kein Gebot mehr erfolgt.

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