Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert wird unter anderem für die Ermittlung des Wertes von Immobilien herangezogen. Hierdurch soll der Bodenwert immer dann bestimmt werden, wenn eine Bestimmung durch ein Vergleichsverfahren nicht möglich ist. Als Bodenrichtwert gelten neben dem Durchschnittswert, welcher sich aus Verkäufen von Grundstücken ableiten lässt auch der Wert für die Fläche eines Quadratmeters von unbebautem Boden und er gilt als Hilfswert für die Wertermittlung einer Immobilie. Der Bodenrichtwert ist auch für die Umschulden-Leicht GmbH immer dann von Bedeutung, wenn ein Kunde mit einer Finanzierungsanfrage an sie herantritt.  So kann der Bodenrichtwert für die Umschulden-Leicht GmbH ein erster Anhaltspunkt für den tatsächlichen Wert der Immobilie sein. Dies ist wichtig, da bei einer Finanzierung diese Immobilie oder aber das Grundstück letztlich ja in den meisten Fällen der Bank als Sicherheit dienen soll. Übersteigt nun der eigentliche Kreditwunsch des Kunden den Wert des Objektes, so müssen noch andere Sicherheiten hinterlegt werden.

Grundlage für den Bodenrichtwert sind sogenannte amtliche Kaufpreissammlungen. Diese werden von den sogenannten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt, welche im kompletten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind.  Grundsätzlich muss beachtet werden, dass es sich beim Bodenrichtwert nur um einen geschätzten Durchschnittswert handelt, der sich aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ergibt. Er ersetzt in keinem Fall ein Wertgutachten einer Immobilie oder gar die Festsetzung eines Verkehrswertes.  Somit kann der Bodenrichtwert unter Umständen auch mehr oder weniger erheblich vom eigentlichen Wert der Immobilie oder des Grundstückes abweichen, da dieser keine Besonderheiten berücksichtigt.

Der Bodenrichtwert wird in sogenannten Bodenrichtwertkarten oder auch in Bodenrichtwerttabellen veröffentlicht. Sowohl für die Reuschling & Weis GmbH als auch für deren Kunden gibt der Bodenrichtwert einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob das zu erwerbende Objekt auch wirklich in einem reellen Preisrahmen liegt. Die gesetzliche Grundlage  für den Bodenrichtwert stellt das Baugesetzbuch dar. Hier ist der Bodenrichtwert in Paragraph 196 verankert. Geordnet werden die Bodenrichtwerte nach den sogenannten Bodenrichtwertzonen. Dies kann eine komplette Straße oder auch ein bestimmter Stadtteil sein, in dem dieselben Wertverhältnisse herrschen. Auch die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist im Baugesetzbuch fest verankert und findet sich im Paragraphen 193 wieder.

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