Brandversicherung

Die Brandversicherung für Gebäude blickt auf eine lange Geschichte zurück. Schon seit dem Mittelalter ist die Brandversicherung bekannt, da die Häuser sehr eng, dicht und nebeneinander gebaut wurden. Auch im 21. Jahrhundert leben die Menschen in Ballungsgebieten wie Großstädten oder in Hochhäusern eng nebeneinander. Ein Brand ist schnell entfacht, wie die Experten der Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung in ihrer langjährigen Firmengeschichte immer wieder erfahren mussten. Defekte Elektrogeräte, eine unachtsam weggeschmissene Zigarette oder ein nicht verschuldeter Kurzschluss können Leben und Immobilien zerstören. Viele verwechseln eine Brandversicherung mit einer Gebäudeversicherung und verzichten daher auf eine der beiden wichtigen Versicherungen, die jeder abschließen sollte, dem Eigentum gehört.

Auch wenn alles vernichtende Großbrände der Vergangenheit angehören, die Zerstörung durch Brand ist immer noch eine der häufigsten Gründe für den finanziellen Ruin durch eine nicht abgeschlossene Brandversicherung für sein Haus oder seine Wohnung. Auch Grundstücke können gegen Brand versichert werden und das Team der Umschulden-Leicht GmbH berät hier gerne, welche Versicherung bei einem geplanten Immobilienkauf von existentieller Bedeutung ist. Die Brand- und Gebäudeversicherung hat lt. dem Expertenteam der Umschulden-Leicht Finanzvermittlung oberste Priorität. Wenn ein Haus oder eine Wohnung durch Feuer zerstört wird und keine Brandversicherung besteht, stehen viele Menschen vor dem emotionalen und finanziellen Ruin.

Bis in die 90er Jahre hinein war eine Brandversicherung Pflicht in Deutschland. Durch die Deregulierung der Versicherungsgesellschaften wurde die Monopolstellung abgeschafft und durch die Einführung der freiwilligen Brandversicherung sparen viele an falscher Stelle, auch weil die Gebäudeversicherung irrtümlicherweise für eine Versicherung gehalten wird, die Feuer und Brand miteinschließt. Die Brandversicherung greift bei Schäden am Gebäude nur, wenn diese nachweislich aufgrund von Blitz, Explosion oder Brand beschädigt wurden. Jedoch wird auch hier der Geschädigte nachweisen müssen, dass nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Oft setzen Versicherungen bei großen Schäden extern bestellte Gutachter und Sachverständiger ein, um den Schaden direkt und zeitnah vor Ort zu überprüfen. Wird dabei festgestellt, dass Unfallverursacher durch grobe Fahrlässigkeit der Besitzer der Immobilie war, greift auch der Versicherungsschutz einer Brandversicherung nicht. Nähere Informationen dazu erhalten alle, die sich für eine Brandversicherung interessieren, unverbindlich von dem Finanzteam der Reuschling & Weis GmbH.

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