Bruttorauminhalt

Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft bei der Errechnung des Bruttorauminhalts einer Immobilie. Unter Bruttorauminhalt wird in der Regel das Gesamtvolumen einer Wohnung oder eines Eigenheims verstanden. Die Berechnung erfolgt anhand der Grundrisse und ist für den Laien oft ein schwieriges Unterfangen, weshalb ein kompetentes Team aus erfahrenen Finanzierungsberatern, wie es die Umschulden-Leicht GmbH offeriert, eine verlässliche und sachkundige Hilfe bei der Benennung des exakten Bruttorauminhalts einer Immobilie ist. Die Voraussetzungen zur Errechnung sind juristisch genau geregelt und folgen der NORM nach DIN 277 aus dem Jahre 2005. Darin ist festgelegt, dass der Bruttorauminhalt aus den Bruttorauminhalten des Bauobjekts zusammenaddiert werden. Die Höhen der einzelnen Räumlichkeiten werden entsprechend dazu multipliziert, um einen exakt berechnenden Bruttorauminhalt zu erhalten.

Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit der Relevanz des Bruttorauminhalts vertraut sein. Nur anhand der genau ermittelten Daten eines Objekts lässt sich ein realistischer und fairer Preisvergleich mit anderen auf dem Markt zum Kauf oder Verkauf stehenden Immobilien durchführen. Die dafür verwendete Formel zur Berechnung des Bruttorauminhaltes lautet allgemein gültig BRI = Bruttogrundfläche x Höhe = BRI, abgekürzt. Die Reuschling & Weis Finanzierungsvermittlung verwendet dazu die aktuellen, gültigen Vorschriften und nicht die alte Fassung aus den 50er Jahren. Diese Inhalte weichen von den aktuellen Vorgaben auf dem Immobilienmarkt ab und sind nicht mehr auf der Höhe der Zeit und könnten unter Umständen falsche Werte berechnen, die den Bruttorauminhalt nicht zeitgemäß widerspiegeln.

Bei geplanten Bauvorhaben besteht der errechnete Bruttorauminhalt nicht nur aus den tatsächlich geplanten Wohnvolumen, sondern auch aus den geplanten, eventuell entstehenden Rauminhalt, der auf Skizzen eingezeichnet ist, aber noch nicht konkret in die Tat umgesetztes Bauvorhaben darstellt. Die Umschulden-Leicht GmbH unterstützt auch bei der Bestimmung der zum Bruttorauminhalt zu berechneten Geschosse eines Wohnobjekt. Zum Bruttorauminhalt werden keine Fundamente der Immobilie gerechnet. Auch Bestandteile der Immobile von geringer Relevanz wie Außentreppen, Kellerschächte und Stufenbereiche im Außenbereich werden nicht zum Bruttorauminhalt gezählt. Auch bei Dachwohnungen, Unterschossen und Kellerwohnungen kann es bei der Errechnung des Bruttorauminhalts zu Sonderregelungen kommen, die das Team der Umschulden-Leicht Finanzvermittlung unverbindlich in einem Gespräch erörtert.

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