Dingliche Sicherheiten

Wer sich Geld leihen muss, sei es von privat oder von Banken und Kreditinstituten, wird oft dazu aufgefordert, dingliche Sicherheiten als Gegenleistung anzubieten. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung berät gerne dabei, welche dinglichen Sicherheiten von Banken akzeptiert werden. Freunde und Bekannte sind beim Verleihen von kleinen Geldbeträgen vielleicht noch risikofreudig und erwarten keine im Gegenwert angemessenen dingliche Sicherheiten. Seriös arbeitende Bankhäuser und Kreditanstalten gehen zu keinem Zeitpunkt dieses finanzielle Risiko ein und erwarten verlässliche und überprüfbare dingliche Sicherheiten als seriöse Gegenleistung, um finanzielle Risiken abzusichern. Das Finanzteam der Reuschling & Weis GmbH berät auch bei Bürgschaften durch Dritte als dingliche Sicherheit.

Banken sind wirtschaftlich operierende und gewinnorientierte Geldinstitute, die bei dringlichen Sicherheiten eher ein Pfandrecht oder Grundrecht auf Immobilien und andere sichere Geldanlagen schätzen. Bei finanziellen Schwierigkeiten und Zahlungssaufällen der Schuldner kann die Bank direkt, zeitnah und ohne weitere Rücksprache mit dem säumigen Kunden auf die Objekte zugreifen und sie entsprechend gewinnbringend oder kostendeckend veräußern. Banken, die vorab Mahnungen und Fristen zur Rückzahlung setzen, sind rar gesät. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung kennt das Bankwesen und Institute, die Kunden dingliche Sicherheiten abverlangen, aber im Notfall Mahnungen und Fristen setzen, um den Kunden eine zweite Chance zur Rückzahlung einzuräumen.

Dingliche Sicherheiten, die einen hohen finanziellen und materiellen Wert belegen, wirken sich positiv auf die Höhe der Zinsen und Gesamtkosen des genehmigten und mit dinglichen Sicherheiten abgesicherten Kredits aus. Potenziellen Kreditnehmer, die sich kleinere Wünsche und Träume im niedrigen vierstelligen Eurobereich verwirklichen möchten, brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, ob als Bedingung für die Kreditgenehmigung dingliche Sicherheiten eingefordert werden. In den meisten Fällen reicht für Kleinkredite eine gesicherte Festanstellung und ein geregeltes Einkommen. Hat ein Bankkunde sein Gehaltskonto und seinen Kreditwunsch bei ein und derselben Bank, dann wissen die um die Kreditwürdigkeit und Zahlungsmoral ihres Bankkunden und werden auch hier im Einzelfall nicht auf dingliche Sicherheiten drängen. Beim Immobilienkauf sieht die Sachlage dagegen ganz anders aus, denn es handelt sich um Beträge, die im Normalfall niemand angespart hat. Die Umschulden-Leicht GmbH ist führend in der Immobilienbranche bei der Beratung über Größe, Höhe und Notwendigkeit von dinglichen Sicherheiten beim Kauf einer Immobilie.

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