Einkommensnachweis

Ein Einkommensnachweis gilt als legitimer Nachweis über das jeweils aktuelle Einkommen eines Einzelnen und gibt somit über die tragbare finanzielle Situation einer Person Auskunft. Der Einkommensnachweis ist in bestimmten Situationen von großer Bedeutung wie etwa bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus. Hier wird der Vermieter einen Einkommensnachweis einfordern um sicherzustellen, dass eine geregelte Mietzahlung auch gewährleistet ist.

Auch für die Umschulden-Leicht GmbH sowie Banken und Kreditinstitute ist ein Einkommensnachweis wichtig wenn es um die Vergabe von Krediten und Finanzierungen geht. Hier wird der Einkommensnachweis im Zuge einer Bonitätsprüfung benötigt für die sogenannte Einnahmen – Ausgaben- Rechnung. Diese wird auch von der Umschulden-Leicht GmbH durchgeführt. Sie soll definieren, ob der Kunde nach Abzug aller laufenden Kosten noch in der Lage ist, die monatlichen Raten für die Rückführung des Kredites aufzubringen.

Obgleich viele Menschen fälschlicherweise annehmen, dass als Einkommensnachweis immer nur die jeweilige Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers dient, ist dies nicht ganz richtig. Muss im Zuge einer Finanzierungsanfrage ein Einkommensnachweis erbracht werden, so werden hier noch weitere Einkommensarten ermittelt. Die Umschulden-Leicht GmbH hinterfragt in diesem Zusammenhang beispielsweise auch, ob Einkommen aus Vermietungen oder Verpachtungen im Zuge vom Einkommensnachweis angerechnet werden müssen.

Für eine Immobilienfinanzierung oder eine anderweitige Kreditanfrage können unter Umständen auch Festgeldanlagen und Wertpapiere im Zuge vom Einkommensnachweis angerechnet werden, diese gelten dann sozusagen als Sicherheit.

Grundlegend ist ein Einkommensnachweis als Sicherung der Bonität eines Kunden heute in vielen Bereichen üblich. Angefangen vom Anmieten einer Wohnung oder eines Hauses über den Kauf eines Fahrzeuges bis hin zu Finanzierungen in Möbelgeschäften oder Elektrogeschäften.

In der heutigen Zeit können Kunden fast alles auf Raten kaufen, so sie denn einen Einkommensnachweis in entsprechender Höhe vorlegen können und keine negativen Einträge in der Schufa haben. In diesen Fällen reicht zumeist eine Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen als Einkommensnachweis aus. Auch bei kleineren Krediten, die zur Überbrückung finanzieller Engpässe benötigt werden, reicht oftmals eine Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers als Einkommensnachweis. 

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