Erbpacht

Erbpacht – die Bedeutung

Erbpacht ist ein kurzes, aber sehr bedeutungsvolles Wort. Im Prinzip handelt es sich hierbei um ein anderes Wort für das Erbbaurecht. Die Bedeutung ist gleich. Erbpacht heißt also, dass der Bau eines Hauses, ohne eigenes Grundstück ermöglicht wird. Die Erbpacht ist als alternative zum Kauf eines Grundstückes anzusehen. Der Bauherr baut sein Eigenheim auf einem Grundstück, das er nicht besitzt, sondern nur pachtet.

Vorteile der Erbpacht

Der Traum vom Eigenheim spukt vielen im Kopf herum. Jedoch ist es nicht jedem möglich, da nicht alle die benötigten Sicherheiten, für einen entsprechenden Kredit vorweisen können. Es gibt also auch sozial schwache Bauherren / Familien, die ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen möchten. Dies ist mit der Erbpacht möglich. Denn es müssen zwar die Kosten für das Haus aufgebracht werden, jedoch nicht für ein Grundstück. Das Grundstück wird nämlich nicht gekauft. Dennoch darf es bebaut werden. Es wird mit dem Grundstücksbesitzer ein Pachtvertrag ausgehandelt. Es fallen dann monatliche Pachtkosten an. Der Grundstücksbesitzer profitiert natürlich auch von dem Geschäft, da er das Grundstück nun gewinnbringend verpachtet und dadurch ein monatliches Einkommen hat. Oftmals helfen solche Geschäfte auch, die Baugrundstücke vor der Verwahrlosung zu bewahren.

Verträge aushandeln

Bei der Erbpacht muss natürlich auch ein Vertrag zwischen den beiden Parteien ausgehandelt werden. In dem Vertrag stehen die festgesetzten Pachtzinsen drin, sowie die Laufzeit der Verpachtung. In einem typischen Erbpachtvertrag besteht in der Regel eine Laufzeit von 99 Jahren. Hat der Hausbesitzer Erben, können diese daher hinterher auch in dem Haus auf dem gepachteten Grundstück verbleiben. Ein Erbpachtvertrag muss notariell beglaubigt werden. Vor Vertragsunterzeichnung ist sicherzustellen, dass der Gegenüber auch wirklich der rechtmäßige Besitzer des entsprechenden Grundstückes ist.

Von wem können entsprechende Grundstücke gepachtet werden?

Die Erbpacht kann im Prinzip mit jedem Grundstück vollzogen werden. Jedoch sind es äußerst selten private Personen, die Grundstücke zur Erbpacht anbieten. Am häufigsten ist es die jeweilige Stadt selbst oder auch eine kirchliche Gemeinde, welche die entsprechenden Grundstücke zum Bebauen zur Verfügung stellt. Wenn Sie ein Grundstück sehen, an dem Sie Interesse haben, kann der Eigentümer über die Stadt ermittelt werden. In vielen Fällen gibt es aber auch entsprechende Beschilderungen an den Baugrundstücken zu finden. Diese können auch schon Aufschluss darüber geben, ob eine Erbpacht möglich ist.

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