Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung – in vielen Bereichen zu finden

Die fristlose Kündigung findet sich in vielen Bereichen unseres Lebens an. Zum einen gibt es fristlose Kündigungen bei Verträgen aller Art, bei Versicherungen, Arbeitsverhältnissen und natürlich auch in der Immobilienbranche. Eine fristlose Kündigung kann schon mal leichtfertig schnell ausgesprochen werden. Doch um sie wirklich durchsetzen zu können, bedarf es schon vernünftigen Begründungen. Fristlose Kündigung bedeutet, dass ein Vertrag sofort beendet wird. Bei Verträgen jeglicher Art gibt es immer eine Kündigungsfrist. Wird eine fristlose Kündigung begründet ausgesprochen, ist die Frist aufgehoben und der Vertrag zwischen beiden Parteien sofort aufzulösen.

Fristlose Kündigung vom Vermieter

In einem Mietverhältnis besteht immer eine gewisse Frist, zu wann das Mietverhältnis beendet werden kann. Ein Vermieter hat aber auch das Recht, ein Mietverhältnis fristlos zu beenden. Dies muss aber entsprechend begründet werden und kann nicht aus einer Laune des Vermieters heraus bestimmt werden. Eigenbedarf zum Beispiel ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Begründet wäre eine fristlose Kündigung, wenn der Mieter zum wiederholten Male gegen die Regeln des Mietvertrages verstößt und im Vorfeld angemahnt wurde. Es müssen dann jedoch auch sehr schwerwiegende Verstöße von der Mieterseite her sein, damit die Kündigung tatsächlich fristlos vollzogen werden kann. Ein Mieter widerspricht in der Regel der Kündigung und kann diese somit auch noch herauszögern. Geht die Sachlage dann auch noch vor Gericht, hätte der Vermieter seinen Mieter mit einer normalen Kündigung schneller aus den Räumlichkeiten bekommen. Grund für eine fristlose Kündigung kann auch die Nichtzahlung der Miete sein. Doch auch hier ist der Weg oftmals sehr lang, bis der Vermieter ausgezogen ist.

Fristlose Kündigung vom Mieter

Nicht nur der Vermieter hat das Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen. Auch der Mieter kann fristlos kündigen, wenn das Mietverhältnis nicht in Ordnung ist. Doch auch der Mieter braucht Gründe, um fristlos aus dem Mietverhältnis herauszukommen. Gründe für die Kündigung könnten unter anderem Mängel in der Wohnung sein. Mängel sind dem Vermieter anzuzeigen. Unternimmt er nichts, um diese zu beseitigen, kann die Miete entsprechend gekürzt werden. Nützt auch das nichts, hat der Mieter das Recht fristlos zu kündigen. Auch vor dem Bezug der Räumlichkeiten kann der Mieter direkt wieder fristlos kündigen. Auch hier könnten erhebliche Mängel der Grund sein. Ein weiterer Kündigungsgrund wäre geboten, wenn der Mieter die Räumlichkeiten nicht zum vereinbarten Mietbeginn zur Verfügung stellt.

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