Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum – was bedeutet das?

Gemeinschaftseigentum bedeutet, dass ein Gegenstand nicht nur einer Person, sondern mehreren Personen gleichermaßen gehört. Ein gutes Beispiel ist da ein Grundstück oder auch ein Haus. Eine Immobilie kann mehrere Eigentümer haben. Dies kommt oftmals durch eine Erbschaft zustande. Eine Erbgemeinschaft hat zum Beispiel eine Immobilie geerbt. Also ist diese Immobilie nun ein Gemeinschaftseigentum. Bei einem Gemeinschaftseigentum haben alle Eigentümer das gleiche Mitspracherecht. Jeder hat die gleichen Rechte und Pflichten, Bauänderungen, Verlauf oder Vermietung, müssen von allen Eigentümern abgesegnet werden. Keiner von der Gemeinschaft, darf alleine die Entscheidung treffen, was mit der besagten Immobilie geschehen soll.

Was gehört alles zum Gemeinschaftseigentum dazu?

Das Gemeinschaftseigentum muss nicht komplett alles einer Immobilie mit einbeziehen. Handelt es sich zum Beispiel um ein Haus mit mehreren Mietparteien, kann es sein, das eine der Wohnungen einen anderen dritten Besitzer hat. Auch wenn sich diese Wohnung in der Gemeinschaftsimmobilie befindet, gehört diese nicht zum Gemeinschaftseigentum mit dazu. Es ist das Eigentum der dritten Person. Weiterhin sind vom Gemeinschaftseigentum auch Sondereigentümer ausgeschlossen. Dies können besondere Gebäudeteile sein. Unter anderem kann es sich dabei um Garagen, Kellerräume oder Läden handeln. Zum Gemeinschaftseigentum gehören nicht nur Dach und Wände, sondern alles, was die Immobilie ausmacht. Die Rede ist hier auch von Rohren und Leitungen, die gemeinschaftlich genutzt werden. Auch Wege und Einfahrten können zum Gemeinschaftseigentum dazugehören.

Wie werden die Kosten aufgeteilt?

Gemeinschaftseigentum kann auch Streit bedeuten. Nicht immer sind sich die Eigentümer in allem einig. Die Harmonie kann bei einer gemeinsamen Immobilie auch mal in die Brüche gehen. Wer sich für eine gemeinschaftliche Immobilie entscheidet, muss ich darüber im Klaren sein, keine Entscheidung allein treffen zu können. Auch was die Kosten angeht, gibt es festgelegte Regelungen. Einnahmen werden gleichermaßen aufgeteilt. Und anfallende Kosten werden ebenfalls von allen Eigentümern, zu gleichen Teilen getragen. Es ist nicht möglich, Mitbesitzer der Immobilie zu sein, sich aber aus Entscheidungen und Kosten rauszuhalten, jeder hat seinen Anteil zu tragen und kann sich da auch nicht rauswinden. Einzige Möglichkeit, aus anfallenden Kosten rauszukommen, kann der Verkauf der eigenen Anteile sein. So kann der Besitzer aus dem Gemeinschaftseigentum austreten, in dem er seinen Eigenanteil auf die anderen umlegt, sich auszahlen lässt oder seinen Anteil an einen Dritten verkauft.

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