Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher – wenn er plötzlich vor der Tür steht

Der Gerichtsvollzieher ist ein mächtiger Mensch, denn er greift stets hart durch. Er hat das Recht Dinge zu pfänden, wenn der Schuldner seine Schulden nicht mit Geld begleichen kann. Der Gerichtsvollzieher steht aber niemals so plötzlich und unerwartet vor der Tür, wie manch einer es annimmt. Bis der Gerichtsvollzieher auftaucht, ist es schon ein recht langer Prozess. Gerade wenn es dabei vielleicht sogar um Mietschulden geht, dauert es, bis ein Gerichtsvollzieher nach Hause kommt. Ist er jedoch erstmal da, ist es sehr schwer, sein Durchgreifen abzuwenden. Er hat das Recht wertvolle Gegenstände und sogar Wohneigentum zu pfänden.

Wann der Gerichtsvollzieher kommt

Ein Gerichtsvollzieher kommt erst dann zum Einsatz, wenn der Schuldner auf keine andere Vorgehensweise reagiert hat. Es ist sozusagen ein letzter Schritt, um zu einer Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner zu gelangen. Ist der Schuldner nicht in der Lage seine Schuld zu begleichen, wird der Gerichtsvollzieher etwas pfänden oder die Eidesstattliche Erklärung vorlegen, welche der Schuldner zu unterzeichnen hat. Somit erklärt der Schuldner, dass er nicht in der Lage ist, seine offene Schuld zu begleichen. Bevor es dazu kommt, werden aber vom Gläubiger Mahnschreiben ausgesandt. Fruchten diese nicht, geht das Verfahren zu einem Inkassodienst, welcher versucht das Geld einzutreiben. Fruchtet auch diese Methode nicht, kommt der Gerichtsvollzieher nach Hause. Es sind also viele Schritte vorangegangen, auf die der Schuldner hätte reagieren können.

Pfändungen abwenden

Wenn der Gerichtsvollzieher damit droht, das Haus zu pfänden, ist es fast schon zu spät, um noch dagegenwirken zu können. Sie hatten vorher genügend Möglichkeiten, sich mit Ihrer Situation auseinanderzusetzen. Dennoch ist es nicht ganz aussichtslos, die Pfändung noch abwenden zu können. Der Gerichtsvollzieher kommt ins Haus, um zu schauen, welche Wertgegenstände Sie haben und zu prüfen, inwiefern Sie zahlungsmöglich sind. Bevor Ihnen das ganze Haus weggepfändet und womöglich anschließend versteigert wird, sollten Sie versuchen, eine Einigung zu finden. Entweder wird die Bitte um eine verlängerte Zahlungsfrist gestellt oder Sie einigen sich auf eine Ratenzahlung. Letzteres wird eher stattgegeben, al der Versuch die Zahlungen weiter hinauszuschieben. Es ist zu bedenken, dass Sie erst wieder komplette Schuldenfreiheit erlangen, wenn die Hauptschuld samt Zinsen, sowie alle Kosten für Inkassodienste und Gerichtsvollzieher vollständig beglichen sind.

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