Grundschulddarlehen

Ein Grundschulddarlehen durch die Umschulden-Leicht Finanzvermittlung bringt wieder mehr Geld in die privaten Kassen. Wer über ein Eigenheim oder Grundstück verfügt, kann es mit einem Grundschulddarlehen beleihen und somit schnell zu barem Geld kommen. Die Grundschuld auf ein Haus oder ein Grundstück dient dem Kreditgeber, in diesem Falle der Umschulden-Leicht GmbH als Sicherheit bei Zahlungsausfällen. Sobald die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch für die Immobilie notariell beglaubigt ist, kann das Grundschulddarlehen umgehend gewährt, bzw. ausgezahlt werden.

Nur im schlimmsten Falle, wenn es zu einer totalen Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers kommt, hat die Umschulden-Leicht GmbH ein Recht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Immobilie zum aktuellen Geschäftswert zu veräußern. Solange aber durch das Grundschulddarlehen wieder mehr Geld in der Tasche des Kreditnehmers ist, um andere Verbindlichkeiten und Schulden zu tilgen, bleibt die Immobilie Eigentum des Besitzers und wird nur bei einer privaten Insolvenz veräußert.

Gerade wenn es zu durch Banken finanzierte Baudarlehen kommt, ist es eine gängige Praxis durch einen Grundbucheintrag die Grundschuld auf die Banken zu übertragen, um im Falle der Zahlungsunfähigkeit, die Immobilie als Sicherheit vorzuweisen. Diese Vorgehensweise, der sich auch die Umschulden-Leicht Finanzvermittlung bedient, dient dazu, bei Zahlungsausfall durch den Kreditnehmer das Darlehen durch Veräußerung der Immobilie wieder zurückzahlen zu können. Im Bankenjargon spricht man bei einer Grundschuld oder Hypothek auf ein Haus von den Grundpfandrechten, die den Kreditinstituten im Notfall Handlungsspielraum einräumen.

Der Eintrag ins Grundbuch dient nur zur Absicherung des Kreditgebers, der das Grundschulddarlehen genehmigt. Diese Grundschuld ist in keiner Weise an andere Schulden oder Forderungen gekoppelt und ist somit ein legitimes Mittel, um finanzielle Engpässe zu umgehen und über genügend liquide finanzielle Mittel zum Leben zu verfügen. Nach vollständiger Tilgung des Grundschulddarlehens kann selbstverständlich die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch beantragt werden. Jederzeit können die Eintragungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

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