Kreditvertrag

Kreditvertrag – wie kommt er zustande?

Ein Kreditvertrag ist ein Schriftstück, welches von dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer unterzeichnet wird. Es wird ein Vertrag abgeschlossen, der festhält, das Geld weitergegeben wurde. Nicht als Geschenk oder Bezahlung, sondern als Leihgabe. Da es sich um eine Leihgabe handelt, müssen entsprechende Dinge in dem jeweiligen Kreditvertrag festgehalten werden. Solch ein Vertrag sorgt für Sicherheit auf beiden Seiten der Unterzeichner. Würden Sie sich zum Beispiel bei einem Unternehmen Geld leihen, würde ein Vertrag aufgesetzt werden, der absichert, dass es eine Leihgabe ist, die Sie zurückzuzahlen haben.

Verschiedene Kreditverträge

Es gibt verschiedene Kreditverträge. In erster Linie ist zwischen dem unternehmerischen Kreditvertrag und dem privaten Kreditvertrag zu unterscheiden. Ein privater Vertrag muss nicht so viele Details enthalten, wie ein professioneller Vertrag. Im Privatgebrauch reichen oftmals schon die Summe und das entsprechende Datum der Geldübergabe. Geht es aber um einen Vertrag mit einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut, sollte schon etwas detaillierter gearbeitet werden. Es gibt zahlreiche Muster im Internet zu finden, falls Sie selbst einmal zum Darlehensgeber werden sollten. Je nachdem um was für ein Darlehen es sich handelt, kann der Vertrag immer entsprechend angepasst werden. Ein Kreditvertrag kann also sehr individuell sein.

Was in den Vertrag gehört

In einem Kreditvertrag sollten die wichtigsten Dinge immer festgehalten werden. Ist es ein privater Vertrag, muss auf jeden Fall die geliehene Summe reingeschrieben werden. Auch das Datum sowie die Daten der beiden Parteien dürfen nicht fehlen. Gegebenenfalls kann auch ein Datum für die Rückzahlung festgehalten werden. Sollte es sich aber um einen unternehmerischen Kreditvertrag handeln, muss weitaus mehr beachtet werden. Es wird das Datum der Vertragserstellung festgehalten. Die Daten von Darlehensnehmer und Darlehensgeber stehen drin, sowie die Höhe des Kredites. In vielen Fällen wird auch vertraglich festgehalten, wofür das Darlehen genutzt werden soll. Bei einem Kredit fallen in der Regel Zinsen an. Der Zinssatz muss schriftlich festgehalten werden, sowie auch die Ratengröße und das Datum ab wann die Raten fällig werden.

Änderungen am Kreditvertrag

Sollten Änderungen eintreten, egal von welcher Seite, müssen diese immer schriftlich festgehalten werden. Sollte sich zum Beispiel die Zinshöhe ändern, muss der Kreditvertrag entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch, wenn Sie die Ratenhöhe ändern möchten. Jede noch so kleine Änderung bringt eine schriftliche Änderung des Vertrages mit sich.

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