Maklerprovision

Bei der Maklerprovision gibt es aufgrund der neuen Regelungen Änderungen, die für Käufer und Verkäufer einer Immobilie ebenso interessant sind wie für Mieter und Vermieter. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft gerne bei der Einholung der zu beachtenden neuen Regeln, die die Maklerprovision seit 2015 betreffen. Die Maklerprovision ist die Höhe des Betrages, die ein Käufer oder Verkäufer an die vermittelnde Person zu bezahlen hat. Je nach Miet- oder Kaufpreis einer Immobilie oder Höhe können Maklerprovisionen in schwindelerregende Höhen aufsteigen. Deshalb lohnt es sich im Vorfeld, bevor ein Vertrag mit dem Makler geschlossen wird, ein Augenmerk auf die in Prozent angegebene Maklerprovision zu werfen.

Der Gesetzgeber regelt im §652 BGB welche Kriterien ein Makler in jedem Falle erfüllen muss, um ein Anrecht auf eine Maklerprovision zu haben. Fragen dazu beantwortet gerne das Finanzteam der Reuschling & Weis GmbH. Voraussetzung für eine Maklerprovision sind grundsätzlich ein von beiden Seiten unterschriebener und somit rechtswirksamer Vertrag zwischen Makler und Interessenten. Auch ist ein seriös agierender Makler dazu verpflichtet, unaufgefordert und kostenlos bei einem Erstgespräch einen Nachweis zu erbringen, dass er ein berechtigter und zugelassener Makler ist. Auch besteht seitens des Maklers die Pflicht, um seine rechtmäßige Maklerprovision zu erhalten, in schriftlicher Form einen Nachweis zu erbringen, dass das Vermittlungsgeschäft zustande gekommen ist.

Die Neuerungen im Maklergeschäft haben auch dazu geführt, dass nicht mehr automatisch beide Seiten für die Maklerprovision aufkommen müssen. Das sogenannte Bestellerprinzip hat das Maklergeschäft ordentlich durchgeschüttelt und nur noch gut ausgebildete Makler haben auf dem Markt eine Chance, auch weiterhin entsprechend ihr Geld durch eine hohe Maklerprovision zu verdienen. Viele Makler, die das Business eher am Rande der Legalität bedienten, werden es aufgrund des neuen Bestellerprinzips schwerer haben, Kundschaft zu akquirieren, denn einige Bundesländer haben das Bestellerprinzip bereits verbindlich eingeführt. Welche Länder im Besonderen die Maklerprovision nur noch auf den Käufer übertragen erklärt die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung gerne in einem unverbindlichen Gespräch.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444