Nebenkosten

Auslöser für viel Streit können die Nebenkosten zwischen Mieter und Vermieter verursachen. Wer auf der Suche nach einer Mietwohnung ist, sollte sich im Vorfeld über den Unterschied zwischen Kalt- und Warmmiete erkundigen. Gerne hilft das Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH dabei, die tatsächlichen Mietkosten inklusive Nebenkosten zu errechnen. Die Höhe der Kaltmieten klingen oft verlockend, doch sind Nebenkosten ein hoher fixer Posten, der zur Kaltmiete dazuzurechnen ist. Die Warmmiete schließt alle Nebenkosten mit ein. Unklarheit herrscht bei angehenden Mietern über die Notwendigkeit von zu bezahlenden Nebenkosten wie Heizkosten, Wasserkosten und Strom. Wer bei offenem Fenster die Heizung auf Hochtouren laufen lässt, braucht sich über sportliche Nebenkosten nicht zu wundern.

Viele Mieter denken, dass nur die klassischen Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung anteilig zu bezahlen sind. Wohnt jemand allerdings schön in einer Wohnung mit Grünanlagen, werden die Kosten für die Gartenpflege auch anteilig als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt, selbst dann, wenn dieser die Gartenanlage nicht nutzt. Die Reuschling & Weis Finanzierungsvermittlung empfiehlt vor der Entscheidung für eine schöne Mietwohnung, die zu erwartenden Nebenkosten genau auszurechnen, um sich langfristig die Wohnung auch tatsächlich leisten zu können. Als Grundlage für die Höhe der Mietwohnung mit Nebenkosten wird im Durchschnitt ein Drittel des Nettogehalts angesetzt. Niemand sollte in den gemieteten vier Wänden frieren, nur, weil an den Nebenkosten wie Strom und Heizung gespart werden muss.

Die Heizkosten sind ein Dauerbrenner bei den Nebenkosten, denn die Kosten dafür steigen ständig. Dies ist den Umständen geschuldet, dass die anhaltenden steigenden Gas- und Erdölpreise vom Vermieter selbstredend auf den Mieter umgelegt werden. Wer eine Mietwohnung neu bezieht, bekommt die ungefähr errechneten Nebenkosten in Rechnung gestellt. Stellt sich im Laufe des Jahres heraus, dass es sich bei dem Mieter um eine äußerst sparsame Person handelt, werden sich die Nebenkosten um den entsprechenden Betrag reduzieren. Dies gilt jedoch nur für flexible Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser. Feste Nebenkosten wie für Hausreinigung, Müllabfuhr und Fahrstuhlinstandhaltung fallen immer an.

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