Nichtabnahmeentschädigung

Banken und Kreditinstitute stellen hohe Kosten in Rechnung, wenn ein Kunde nach Unterschrift eines Darlehensvertrages diesen plötzlich ignoriert. Mit einer Nichtabnahmeentschädigung sichern sich Geldhäuser gegenüber Kunden ab, die ein fest zugesagtes und genehmigtes Darlehen nicht bedienen und zu dem zugesagten Zeitpunkt nicht mit den Rückzahlungsraten beginnen. Die Umschulden-Leicht GmbH empfiehlt Kunden, die an einem Darlehen Interesse zeigen, sich im Vorfeld über die Nichtabnahmeentschädigung und deren Kosten zu informieren. Dabei agieren Banken durchaus im Interesse des Kunden, aber auch um eigene wirtschaftliche Interessen zu schützen. Wurde durch die Bank dem Kunden ein Kredit zugesagt, haben diese auch die finanziellen Mittel dafür bereitgestellt.

Wird nun ohne Angaben von Gründen das Darlehen von dem Kunden nicht angetreten, entstehen der Bank Refinanzierungskosten, die in Form einer Nichtabnahmeentschädigung dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Die Umschulden-Leicht GmbH hilft dabei, die gesetzlichen Widerrufsfristen einzuhalten, denn dann fällt für den Darlehensnehmer keine Nichtabnahmeentschädigung an. In der Regel betragen die Fristen bis zu zwei Wochen, danach wird von der Bank ohne weitere schriftliche Aufforderung eine Nichtabnahmeentschädigung berechnet, die je nach Höhe des bereitgestellten Kreditrahmens entsprechend variiert. Je nach Kreditinstitut wird die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung unterschiedlich gehandhabt. Einige Bankhäuser berechnen 2 Prozent von der Gesamtsumme des Darlehens, andere haben im Vertrag eine Pauschalsumme festgelegt.

Es kommt heutzutage verstärkt in der Praxis vor, dass eine Nichtabnahmeentschädigung dem Kunden berechnet wird. Durch das Onlinegeschäft haben Kunden die Möglichkeit, tagesaktuell nach immer günstigeren Konditionen für ihren Kredit zu suchen. Sobald ein günstigeres Angebot winkt, wird der bereits genehmigte Kredit abgelehnt. Zur Sicherheit sorgen die Banken und Kreditinstitute durch eine Nichtabnahmeentschädigung dafür, dass sich Kunden nach Unterschrift eines Vertrages nicht nur ihrer Rechte, sondern auch Pflichten gegenüber einer Bank bewusstwerden. Um Nichtabnahmeentschädigungen zu vermeiden, rät die Umschulden-Leicht Finanzvermittlung, sich an eine Bank zu wenden, die sich dazu bereiterklärt, die Darlehenssumme teilweise kostenfrei zurückzunehmen. Dadurch verringert sich die Kreditsumme, die als Berechnungsgrundlage für die Nichtabnahmeentschädigung dient.

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