Sachwertverfahren – Ermittlungsgrundlagen

Sachwertverfahren und die dazugehörigen Grundlagen

Ein Sachwertverfahren dient dazu, den Sachwert eines Grundstückes / Gebäudes zu ermitteln. Dies erfolgt nach ganz bestimmten Berechnungen und nur unter bestimmten Bedingungen. Jedes Sachwertverfahren bedarf entsprechender Ermittlungsgrundlagen. An diese Grundlagen muss sich der beauftragte Gutachter halten, damit ein faires und echtes Sachwertverfahren vollzogen werden kann. Der ermittelte Sachwert der besichtigten Anlage wird per Notar beglaubigt und wird auch im Grundbuch verzeichnet.

Gründe für ein Sachwertverfahren

Ein Sachwertverfahren kann verschiedene Gründe haben. Ziel ist es jedoch immer, den entsprechenden Sachwert der Immobilie oder des Grundstückes herauszufinden. Auch direkt vom Eigentümer kann ein Sachwertverfahren anberaumt werden. Der Sachverständige bringt jedoch Kosten mit sich, die dann ganz alleine der Eigentümer der Immobilie zu tragen hat. Er kennt anschließend den genauen Wert seiner Immobilie. Dies ist ein Weg, nach dem Kauf herauszufinden, was der Eigentümer sich aufgebürdet hat. Sinnvoller ist es jedoch, sich mit dem Vorbesitzer zu einigen. Vor dem Verkauf sollte ein Sachwertverfahren einberufen werden, damit der Verkäufer weiß, was sein Eigentum wert ist und damit der potenzielle Käufer direkt weiß, worauf er sich einlässt. Die Kosten tragen entweder der Käufer oder der Verkäufer. Es gibt aber auch Sachwertverfahren zwecks Zwangsversteigerung. Hier hat der Eigentümer kein Mitspracherecht, sondern muss einen Gutachter auf das Grundstück lassen. Dieser ermittelt den Sachwert, welcher dann den Startpreis bei der Versteigerung mitbestimmt.

Den Sachwert ermitteln mit entsprechenden Grundlagen

Es gibt bestimmte Kriterien, wie der Sachwert eines Grundstückes zu ermitteln ist. Jeder Gutachter hat sich an diese Grundlagen zu halten und darf keine anderen Möglichkeiten nutzen. Die Grundlagen des Sachwertverfahrens sind bislang immer unverändert geblieben. Jedoch gab es im Laufe der Zeit ein paar Vereinfachungen, um eben verschiedene Methoden der Sachwertermittlung ausschließen zu können. Der Sachwert ist immer anhand der Herstellungskosten zu ermitteln. Abgezogen wird die Alterswertminderung. Diese wurde damals als Abschreibung bezeichnet. Dieser Begriff ist dafür jedoch nicht mehr gebräuchlich, weil das Wort Abschreibung sich eher auf steuerliche Angelegenheiten bezieht. Der Bodenwert gehört ebenfalls mit zum Sachwert. Dieser wird auf der Grundlage ermittelt, wie auch beim Ertragswertverfahren. Das Sachwertverfahren beinhaltet die Ermittlung der Sachwerte von Gebäuden, dazugehörigen Grundstücken, Außenanlagen und anderen Sachen, die zum entsprechenden Objekt dazugehören.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444