SCHUFA – was wird gespeichert

Folgende Informationen werden gespeichert:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort und Geburtsname
  • aktuelle Anschrift sowie Voranschrift(en)
  • Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts
  • Kreditverträge und Leasingverträge mit Laufzeit und Kreditsumme
  • Kontoeröffnungen (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
  • Kreditkarten
  • Missbrauch von Konten und Kreditkarten
  • Konten des Handels und Versandhandels
  • Einrichtung von Telekommunikationskontos
  • Konten des Handels und Versandhandels
  • Abweichendes Zahlungsverhalten
  • fällige Forderungen, welche ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
  • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und Erledigung derer
  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen
  • Angaben aus amtlichen Bekanntmachungen
  • Restschuldbefreiung, Mahnbescheid, Kreditkündigung
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
  • Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Beantragung / Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens / Privatinsolvenz
  • Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
  • uneinbringliche Forderungen
  • Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen
  • Konditionsanfragen

Was die SCHUFA nicht speichert:

  • Informationen zu Einkommen und Vermögen
  • Daten zu Kaufverhalten oder Ähnliches
  • Angaben zu Beruf, Tätigkeit
  • Glaubensrichtungen, politische Einstellungen, Nationalität
  • Familienstand
  • angeordnete Zwangsversteigerung von Immobilien und Wohnungen
  • Zwangsversteigerungstermine von Wohngebäuden

Benötigte Finanzierungssumme:

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