Stundung

Eine Stundung bedeutet für den Gläubiger eine kleine finanzielle Verschnaufpause. Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und mit seinen Raten- oder Kreditzahlungen im Verzug ist, kann sich bei einem persönlichen Gespräch mit Banken, Kreditinstituten und Finanzämtern in Ausnahmefällen auf eine Stundung einigen. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung zeigt gerne auf, dass bei einer vereinbarten Stundung von hohen Beträge auch Stundungszinsen anfallen können. Das Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH berät gerne über Höhe und Laufzeit von Stundungszinsen und findet Wege, um eine Stundung für den Schuldner auf den Weg zu bringen.

Die Forderung zwischen Schuldner und Gläubiger wird durch eine vereinbarte Stundung der Gesamtsumme in kleinen, monatlich zu begleichenden Raten, schriftlich in einem von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag genau festgehalten. Diese außerordentlich vereinbarte Zahlungspause erlaubt den Schuldner, seine Finanzen in den Griff zu bekommen und sich durch eine Stundung finanzielle Ratenzahlungen einräumen zu lassen, die für ihn in seiner finanziell prekären Situation angemessen sind. Dabei werden Kosten für die Lebenshaltung mitberücksichtigt.

Gerne erklären die Finanzexperten der Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung Details zum § 205 BGB. Darin werden juristische Feinheiten erörtert wie, dass während der vereinbarten Stundung und ihrem festgelegten Zeitraum, Verjährungsfristen je nach Einzelfall an Gültigkeit verlieren. Um den Überblick während der sensiblen Phase einer Stundung zu behalten, benötigt der betreffende Schuldner einen genauen Überblick über den relevanten juristischen Dschungel. Nur ein geübter Sachverständiger kann die bei einer Stundung zutreffenden Paragraphen richtig deuten und lesen. Laien sind während der Stundung mit ihren finanzielle Sorgen und Nöten beschäftigt, um den ausstehenden Zahlungen verlässlich nachzukommen. Bei Fragen zu anstehenden Stundungen sollten Finanzexperten zurate gezogen werden wie sie die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung offeriert.

Eine Stundung ist nicht in jedem Falle möglich. Es muss sich bei dem Schuldner im juristischen und bürokratischen Sinne um einen außerordentlichen Härtefall handelt. Gerne werden Sicherheitsleistungen als Bedingung für die Genehmigung einer Stundung eingefordert. Finanzbehörden achten akribisch darauf, dass die Steuerschulden zu keinem Zeitpunkt während der Stundungsphase gefährdet werden. Das Finanzamt bekommt in der Regel seine Steuerschulden an erster Stelle, erst dann haben andere Gläubiger ein Anrecht auf ausstehende Forderungen.

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