Verkehrswertermittlung

Ermittlung des Marktpreises über die Verkehrswertermittlung

Die Verkehrswertermittlung ist eine weitere Methode den aktuellen Marktpreis eines Hauses oder Grundstückes berechnen zu lassen. Hier wird nicht, wie bei dem Vergleichswertverfahren mit anderen Immobilien verglichen. Die Verkehrswertermittlung berücksichtigt nur Tatsachen, welche direkt am Haus oder Grundstück befindlich sind. Der Marktwert ähnlicher Grundstücke ist in diesem Fall vollkommen belanglos und wird nicht mal am Rande mitbeachtet und eingerechnet. Die Verkehrswertermittlung erfolgt nach festen Grundregeln und ist dafür gedacht, einen aktuellen Preis auszurechnen, was das Eigentum bei einem Verkauf wert wäre.

Wie die Verkehrswertermittlung abläuft

Die Verkehrswertermittlung kann nicht von einer beliebigen Person durchgeführt werden. Es muss schon ein richtiger Wertermittler sein. Wird ein Gutachter beauftragt, macht dieser mit dem Auftraggeber und dem Grundstücksbesitzer einen Termin für die Besichtigung aus. Ohne Besichtigung kann kein entsprechendes Gutachten erstellt werden. Bis zu dem anberaumten Termin müssen noch zahlreiche Unterlagen vorgelegt werden. Es muss ein Grundbuchauszug vorliegen, gegebenenfalls Mietverträge, Lagepläne, Flurkarten und Bauzeichnungen. Wenn das Haus gebaut wird, dürfen die Bauzeichnungen hinterher nicht entsorgt werden. Es sollten unbedingt alle Unterlagen des Hauses gut sortiert aufbewahrt werden und das nicht nur ein paar Jahre, sondern lebenslang. Denn es kann immer zu einer Verkehrswertermittlung kommen. Hat der Gutachter alle Unterlagen erhalten und sich vor Ort ein Bild gemacht, wird der Verkehrswert ausgerechnet und dem Auftraggeber bekannt gegeben. Selbstverständlich wird ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt und dem Inhaber ausgehändigt. Somit hat er einen Beleg, dass eine offizielle Verkehrswertermittlung stattgefunden hat. Persönliche Werte werden nicht mit in die Wertermittlung mit einbezogen.

Wann die Verkehrswertermittlung sinnvoll ist

Es gibt verschiedene Gründe, eine Verkehrswertermittlung anzuberaumen. Wichtig zu wissen ist, dass immer der Antragsteller die Kosten für die Verkehrswertermittlung trägt. Wenn Sie als Hauseigentümer also den Marktwert ermitteln lassen möchten, müssen Sie auch die Kosten dafür tragen. Es ist aber auf jeden Fall eine sinnvolle Investition, wenn der Verkauf des Eigentums ansteht. Es kann immer Gründe geben, sich vom Eigenheim zu trennen. Damit das gute Stück dann aber nicht unter dem eigentlichen Wert verkauft wird, ist eine Verkehrswertermittlung sehr zu empfehlen. Auch Zwangsversteigerung kann ein Grund sein, das vorher der Verkaufswert ermittelt wird. Hier wird aber in der Regel eher Wert darauf gelegt, dass die Kosten für die Gläubiger reinkommen. Der eigentliche Wert ist da eher zweitrangig. Eine Erbschaft kann auch zur Verkehrswertermittlung führen. Zum einen dann, wenn es rein aus Interesse des neuen Eigentümers geschieht und zum anderen dann, wenn das Haus abgelehnt wird, aber eine entsprechende Auszahlung an den Erben stattfinden soll.

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