Versteigerungserlös

Versteigerungserlös bei Immobilienversteigerung

Es ist schon fast selbsterklärend, was ein Versteigerungserlös ist. Es handelt sich dabei selbstverständlich um die Summe, die bei einer Versteigerung eingenommen wurde. Bei Immobilien ist eine Versteigerung meistens eine Zwangsversteigerung. Doch natürlich gibt es auch in diesem Fall einen Versteigerungserlös. Hier ist nämlich keineswegs die Rede von der Summe, die gewinnbringend eingenommen wurde. Es ist die Rede von der eingenommen Gesamtsumme. Bei einer Versteigerung ist das der Betrag, der vom Höchstbietenden zu zahlen ist. Der Versteigerungserlös ist also sozusagen das anerkannte Meistgebot. Davon kann aber erst gesprochen werden, wenn der Meistbieter auch den Zuschlag offiziell erhalten hat.

Aufteilung des Versteigerungserlös

Wird eine Immobilie zwangsversteigert, so geht der Versteigerungserlös nicht in das Eigentum des ehemaligen Grundstücksbesitzer um. Also im Prinzip schon, jedoch hat dieser nichts davon. Das Geld gehört zwar dem Grundstücksbesitzer, geht aber direkt in die Hände des Notars. Denn dieser macht einen Termin mit dem entsprechenden Gläubiger aus, wegen dem es zu der Zwangsversteigerung der Immobilie kam. Das Geld geht dann in die Hände des Gläubigers über, damit der Schuldner seine Schuld ausgleichen kann. Gibt es mehrere Gläubiger, wird der Versteigerungserlös zu einer Teilungsmasse. Das erstandene Geld wird zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das die Teilungsmasse nur an bestimmte Gläubiger geht, wenn diese den ranghöheren Recht an dem Versteigerungserlös haben.

Wenn etwas übrig bleibt

Sollte von dem Versteigerungserlös etwas übrig bleiben, erhält der ehemalige Grundstückseigentümer das Geld. Nach Zwangsversteigerungen deckt der Versteigerungserlös jedoch meistens nur die Kosten, die bei dem Gläubiger abzudecken sind. Bestenfalls werden auch die Kosten des gesamten Verfahrens damit abgedeckt. Reicht es für mehr, werden rangniedrigere Gläubiger bedient. Sollten alle Gläubiger ausgezahlt sein und der Schuldner ist wieder schuldenfrei, kann er das restliche Geld vom Versteigerungserlös nutzen, um einen Neuanfang zu wagen. Für einen Kauf eines neuen Hauses wird es aber keineswegs ausreichen. Zudem dauert es auch eine Weile, bis die Bonität wieder hergestellt ist. Nicht zu vergessen ist, das ein Zwangsversteigerungsverfahren auch laufende Kosten mit sich bringt. Diese müssen ebenfalls beglichen sein, bevor dem Schuldner ein möglicher Restbetrag ausgezahlt werden kann. Die Auszahlung erfolgt auch nicht direkt nachdem Zuschlag, sondern erst wenn alle Papiere vorhanden sind und alles richtig abgeschlossen ist. Der Versteigerungserlös ruht, bis zu einem vom Notar anberaumten Termin.

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