Verteilungstermin

Unter einem Verteilungstermin wird im Zuge einer Versteigerung eine Fristfestsetzung verstanden, die nach einem Versteigerungstermin vom Gericht festgesetzt wird. Dieser Verteilungstermin wird in der Regel mit einer Frist von etwa sechs bis acht Wochen nach Zuschlagserteilung gesetzt. Das bedeutet für den Käufer, dass er innerhalb dieser Frist den erfolgreichen Gebotsbetrag, also den Kaufpreis bezahlt haben muss. Im Verteilungstermin selber wird dann vom Gericht der Kaufpreis je nach Rangfolge an die Gläubiger aufgeteilt, sodass sämtliche offenen Verbindlichkeiten bedient werden. Wird vom Käufer der Verteilungstermin nicht eingehalten, so kann dies unangenehme Folgen haben. Natürlich informiert auch die Umschulden-Leicht GmbH ihre Kunden hinreichend zu diesem Thema, doch ist es in jedem Fall ratsam, die Zahlung nicht erst in letzter Minute zu leisten.

Wenn nun ein Kunde an die Umschulden-Leicht GmbH herantritt und ein Objekt ins Auge gefasst hat, das sich in einer Versteigerung befindet, so ist der Verteilungstermin natürlich sowohl für die Umschulden-Leicht GmbH als auch für deren Kunden von großem Interesse. Soll nämlich der Kaufpreis für das Objekt finanziert werden, so muss von allen Beteiligten dafür Sorge getragen werden, dass die finanzierende Bank rechtzeitig auszahlt und der Käufer somit dem Verteilungstermin in jedem Fall nachkommen kann. Es ist auch ratsam, sich hier bereits frühzeitig um eine entsprechende Finanzierung zu kümmern, da in diesem Fall unter Umständen bereits die Sicherheitsleistung bei Gericht aus diesem Darlehen bezahlt werden kann.

Der Käufer, also der Interessent mit einem erfolgreichen Gebot hat natürlich in Absprache mit dem Gericht auch die Möglichkeit, den Kaufpreis direkt in bar im Anschluss an die Zuschlagserteilung zu entrichten. Dies lehnen jedoch einige Gerichte ab, da es sich meist um hohe Geldbeträge handelt. Kommt der Käufer jedoch dem Verteilungstermin gar nicht oder nicht fristgerecht nach, so kann er vom Gericht nach Ablauf der Frist zum neuen Schuldner erklärt werden. Somit kann festgehalten werden, dass der Verteilungstermin also in jedem Fall als endgültiger Abschluss eines Versteigerungsverfahrens gesehen werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass der Käufer seiner Verpflichtung nachkommt und pünktlich zahlt.

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