Verzugsschäden

Verzugsschäden können in den verschiedensten Bereichen auftreten. Zum einen verursacht ein Schuldner Verzugsschäden, wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen dem jeweiligen Gläubiger gegenüber nicht nachkommt. Diese für den Gläubiger entstehenden Verzugsschäden werden in den meisten Fällen durch sogenannte Säumniszuschläge oder aber auch durch höhere Zinsen ausgeglichen. Von Verzugsschäden ist jedoch auch die rede, wenn vertraglich festgehaltene Leistungen auf anderer Eben nicht fristgerecht erbracht werden. Im Bereich einer Zwangsversteigerung können Verzugsschäden jedoch auch im Rahmen einer Versteigerung entstehen. Hier zum Beispiel wird der Käufer meist für Verzugsschäden haftbar gemacht, die entstehen, wenn er den Kaufbetrag nicht bis zum festgesetzten Verteilungstermin an das zuständige Amtsgericht zahlt.

Verzugsschäden können jedoch durchaus auch den Verlauf und den Erfolg eines Zwangsversteigerungsverfahrens beeinträchtigen. Sie sind im Zuge dessen sowohl für Gläubiger als auch den Schuldner von Bedeutung. Zum Thema Verzugsschäden wird die Umschulden-Leicht GmbH ihre Kunden auf Wunsch auch gerne umfangreich informieren. Wenn nun beispielsweise noch bauliche Maßnahmen ausstehen, die zwar vom Schuldner in Auftrag gegeben wurden, jedoch nicht beendet sind, dann können diese den Preis des Objektes steigern. Ob dies der Fall ist, ist natürlich auch für die Kunden der Umschulden-Leicht GmbH von Bedeutung, die sich für ein derartiges Objekt interessieren. Wenn nun, aus welchen Gründen auch immer die entsprechenden baulichen Maßnahmen nicht vollumfänglich oder nicht zufriedenstellend bis zum Versteigerungstermin durchgeführt werden, so können sie Verzugsschäden verursachen. Da das Objekt einer Zwangsversteigerung an den Gläubiger übergeben wird, kann dieser den ausführenden Betrieb in die Haftung nehmen. Ob nun für die aufgetretenen Verzugsschäden Schadensersatz in Höhe des Ausfalls verlangt oder ein Frist für die Nachbesserung und oder Fertigstellung gesetzt wird, liegt im Ermessen des Gläubigers.

Grundsätzlich jedoch ist es so, dass auflaufende Verzugsschäden eigentlich erst zu einer Zwangsversteigerung führen. Dem Gläubiger entsteht in diesem Fall ein höherer wirtschaftlicher Schaden, der durch ein nicht bedienen der finanziellen Verbindlichkeiten entsteht. Können nun diese Verzugsschäden durch den Schuldner nicht getilgt werden, kann der Gläubiger eben eine Zwangsversteigerung beantragen um sowohl seine entstandenen Verzugsschäden als natürlich auch die noch ausstehenden Verbindlichkeiten auszugleichen. Geht der Kaufpreis über alle Kosten und Verbindlichkeiten hinaus, so wird der Restbetrag natürlich an den eigentlichen Schuldner ausbezahlt.

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