Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist nach Bundesrecht die Anordnung einer Zahlung oder aber einer Handlung, wenn zum Beispiel die Herausgabe einer bestimmten Sache angeordnet wird. Bezüglich einer Zwangsversteigerung ergeben sich die möglichen Vollstreckungstitel aus dem sogenannten Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Grundlegend geht einer Zwangsversteigerung immer schon der eine oder andere Vollstreckungstitel voraus, wenn der Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen einer Bank oder einem anderen Gläubiger gegenüber nicht nachkommt.  Der Vollstreckungstitel besteht dann in den meisten Fällen in einer Anordnung des Gerichtes an den Schuldner, seinen  Zahlungen nachzukommen. Andernfalls drohen ihm Maßnahmen im Zuge einer möglichen Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Sind auch diese Maßnahmen nicht erfolgreich oder nicht ausreichend um die Ausstände zu decken, so wird dann ein weiterführender Vollstreckungstitel erlassen. Dieser kommt dann zustande, wenn der Gläubiger einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellt.

Liegt nun ein derartiger Vollstreckungstitel gegen einen Gläubiger vor, so hat dieser immer noch die Möglichkeit die Situation zu seinen Gunsten zu retten und die Zwangsversteigerung abzuwenden. Hierbei kann die Umschulden-Leicht GmbH durchaus eine große Hilfe sein, wenn es darum geht, nach Möglichkeiten für eine Finanzierung zu suchen. Hier sind Betroffene bei der Umschulden-Leicht GmbH bestens aufgehoben. Diese werden den Kunden natürlich gerne unterstützen und auch informieren, was es mit einem Vollstreckungstitel auf sich hat beziehungsweise welche Möglichkeiten der Kunde hat eine hieraus resultierende Zwangsversteigerung abzuwenden. Hierzu bedarf es jedoch einiger Zeit, weshalb der Schuldner nicht allzu warten darf, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder in die Wege zu leiten.

Ein auf eine Versteigerung hinzielender Vollstreckungstitel kann zwar für den Schuldner weitreichende Folgen haben, jedoch kann er die eigentliche Vollstreckung durchaus auch noch abwenden. Auch wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt, kann der Schuldner dennoch mit dem Gläubiger eine Vereinbarung treffen. Kann er diesem glaubhaft darlegen, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird, so kann der Gläubiger die Versteigerung aussetzen. Dies gilt für einen bestimmten Zeitraum, in dem der Schuldner Zeit hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Eine Aussetzung des Verfahrens der Versteigerung berührt den Vollstreckungstitel jedoch nicht, dieser bleibt nach wie vor in Kraft.

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