Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht – was bedeutet das?

Wenn von Vorkaufsrecht die Rede ist, bedeutet dies, das eine Person das Recht hat, etwas zu kaufen, bevor es ein anderer Interessent kauft. Wenn Sie also auf etwas das Vorkaufsrecht haben, muss das Objekt oder der Gegenstand zuerst Ihnen angeboten werden, bevor eine dritte Person die Möglichkeit bekommt es zu kaufen. Meistens geht es im Bezug auf das Vorkaufsrecht, um Häuser und Grundstücke. Es ist also ein Begriff, der seine Häufigkeit in der Immobilienbranche findet. Das Vorkaufsrecht bringt immer drei Personen mit sich. Den Verkäufer, den potenziellen Käufer mit Vorkaufsrecht und einen weiteren Kaufinteressenten.

Wodurch das Vorkaufsrecht entsteht

Das Vorkaufsrecht entsteht bei Immobilien dadurch, das jemand bereits zur Miete in dem Objekt wohnt. Wenn Sie in einem Haus zur Miete wohnen und das schon über eine Vielzahl von Jahren hinweg, entsteht für Sie ein Vorkaufsrecht. Sie sind bestehender Mieter in dem Objekt. Möchte der Eigentümer es dann plötzlich verkaufen, muss er Ihnen zuerst ein Angebot vorlegen. Erst wenn Sie das Kaufangebot ablehnen, kann das Grundstück Dritten angeboten werden. Eine weitere Möglichkeit des Vorkaufsrechts besteht dann, wenn Sie zum Beispiel etwas angezahlt haben. Steht eine Sache zum Verkauf und Sie zahlen eine gewisse Summe an, haben Sie in Absprache mit dem Verkäufer eine bestimmte Zeit lang das Recht, die Sache zuerst vollends zu kaufen.

Wann verfällt das Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht ist ein guter Schutz für Sie, wenn Sie Interesse daran haben, ein bereits gemietetes Objekt zu kaufen. Niemand kann es Ihnen wegschnappen, solange Sie glaubhaft Interesse bezeugen und nachweisen können, das der Kauf für Sie auch möglich ist. Zögern Sie jedoch zu lange, kann Ihr Vorkaufsrecht auch verfallen. Der Verkäufer stellt in der Regel eine Zeitspanne auf, in der Sie sich entscheiden müssen, ob Sie Kaufinteresse haben oder nicht. Das Vorkaufsrecht verfällt auch, wenn Sie zwar Interesse haben, es sich aber nicht leisten können. Reines Interesse genügt nicht, um das Recht für den Kauf zu behalten. Auch bei angezahlten Leistungen gilt es. Wenn Sie etwas angezahlt haben, die Restsumme dann aber doch nicht haben, verfällt Ihr Vorkaufsrecht ebenfalls. Auch die Anzahlung erhalten Sie in den meisten Fällen nicht rückerstattet.

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