Wegerecht

Was ist Wegerecht?

Wegerecht ist ein Begriff, der unter Hauseigentümern oft genutzt wird. Das Wegerecht tritt meistens dann in Kraft, wenn ein Grundstück mit zwei Häusern bebaut wurde. Das Grundstück wurde somit in zwei Grundstücke eingeteilt. Es gibt dann ein vorderes und ein hinteres Grundstück. Das hintere Grundstück liegt oftmals nicht an öffentlichen Wegen angeschlossen. Somit muss ein Wegerecht über das vordere Grundstück eingeräumt werden. Das Wegerecht räumt Ihnen ein, einen Weg zu nutzen, der nicht zu Ihrem Eigentum gehört. Der genutzte Weg gehört einem anderen Eigentümer, wie zum Beispiel dem Nachbarn.

Streitgrund Wegerecht

Nicht immer vertragen sich die Nachbarn untereinander. Dies ist besonders problematisch, wenn einer von beiden, den Weg des anderen nutzen muss. Wer sich nicht mag, der möchte sich auch nicht sehen, geschweige denn sein Eigentum teilen. Das Wegerecht schürt dabei den Streit dann noch richtig. Doch auch wenn Ihr Nachbar Sie nicht leiden kann, muss er Ihnen das Wegerecht einräumen. Besteht keine andere Möglichkeit, Ihr Grundstück verlassen zu können, muss der Weg des Nachbarn zum gemeinsamen Weg werden. Geht dies nicht über private Einigungen, können Sie via Gericht Ihr Wegerecht geltend machen. Der Nachbarschaftsstreit ist damit zwar nicht behoben, aber dafür ist Ihnen dennoch der Weg zur Straße gesichert. Ihr Nachbar darf Ihnen diesen nicht verwehren oder gar erschweren.

Wegerecht mit oder ohne Vertrag?

Wenn sich die beiden Wohnparteien nicht vertragen, sollte ein entsprechender Vertrag für das Wegerecht aufgesetzt werden. Muss das Wegerecht eingeklagt werden, gibt es sowieso einen gerichtlichen Vertrag, der festhält, wer was wie nutzen darf. Doch das Wegerecht kann auch außergerichtlich geregelt werden. Ein Vertrag ist keine Pflicht, kann aber aufgesetzt werden. Wenn ein Vertrag aufgesetzt wird, muss darin festgehalten werden, wie der Weg genutzt werden darf. Es bestehen Pflichten und Rechte für beide Parteien. Unter anderem kann in einem Vertrag auch geregelt werden, wer für die Pflege und Wartung des Weges verantwortlich ist. Bestenfalls kann das Wegerecht ohne Vertrag gehandhabt werden. Es reicht ein mündlicher Vertrag aus oder eben auch via Handschlag, um sich an das Wegerecht zu binden. Dies geschieht dann, wenn die Nachbarn sich gut verstehen. Kommt es dennoch irgendwann zu Streitigkeiten, kann hinterher immer noch ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden.

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