Wertfestsetzung

Von einer Wertfestsetzung wird in den meisten Fällen rein im Zusammenhang mit Gerichtskosten gesprochen. Dabei muss beachtet werden, dass sich die Gerichtskosten nach dem jeweiligen Streitwert richten. Diese sind natürlich im Falle eines Zwangsversteigerungsverfahrens besonders hoch und sollten durch die Versteigerung in jedem Fall auch mit gedeckt werden. Natürlich kann sich in einem derartigen Fall eine Wertfestsetzung auch rein auf die zu versteigernde Immobilie beziehen und zwar auf die Festsetzung des entsprechenden Wertes dieser. In diesem Zusammenhang wird vom Verkehrswert gesprochen. Auch dieser fällt gewissermaßen unter den Begriff Wertfestsetzung.  Für die Kunden der Umschulden-Leicht GmbH, die sich für eine in der Zwangsversteigerung befindliche Immobilie interessieren, ist die Wertfestsetzung in jedem Fall von Interesse.

Auch wenn die Wertfestsetzung sich in den meisten Fällen auf die eigentlichen Gerichtskosten bezieht, so hat sie doch sowohl für die Umschulden-Leicht GmbH als auch für deren Kunden eine gewisse Bedeutung. Die Wertfestsetzung beeinflusst nicht selten den Kaufpreis für die jeweilige Immobilie und natürlich hängt auch das Mindestgebot von ihr ab, wenn man denn auch die Festsetzung des Verkehrswertes unter den allgemeinen Begriff der Wertfestsetzung legt. Natürlich wird die Umschulden-Leicht GmbH ihre Kunden bei Unklarheiten auch zu diesem Thema gerne umfassend informieren, doch erhält ein Interessent alle gewünschten Informationen durchaus auch vom zuständigen Amtsgericht beziehungsweise dem jeweiligen Vollstreckungsgericht.

Der Wertfestsetzung in Bezug auf die jeweiligen Gerichtskosten werden verschiedene Faktoren zugrunde gelegt. Neben dem allgemeinen zustand und dem Alter wird bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien auch die jeweilige Lage berücksichtigt. Somit muss festgehalten werden, dass eine Wertfestsetzung in Bezug auf die jeweiligen Gerichtskosten zumindest bei einer Zwangsversteigerung erst dann vorgenommen werden kann, wenn der Verkehrswert des Objektes festgesetzt wurde. Auch bei anderen Streitwerten muss ein Gutachten erstellt werden, wenn es um Sachen geht. Bei Familienstreitigkeiten beispielsweise erfolgt eine Wertfestsetzung meistens durch das Gericht selber in pauschalierter Form.

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