Wohn- und Nutzflächenberechnung

Für die Wohn- u. Nutzflächenberechnung gibt es unterschiedliche Anlässe und eine korrekte Berechnung wird in jedem Fall bei An- und Verkauf einer Immobilie benötigt. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung kann bei dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie kompetent und mit einem erfahrenem Finanzteam dabei helfen, die tatsächliche Wohn- u. Nutzflächenberechnung genau aufzuschlüsseln. Wohn- und Nutzflächenberechnungen werden bei der Errechnung von Betriebskosten und anfallenden Nebenkosten bei der Vermietung einer Wohnung benötigt. Auch für steuerliche Vorteile ist die Wohn- u. Nutzflächenberechnung von großer Bedeutung und spart dem Immobilienbesitzer bares Geld. Banken schätzen als Sicherheit bei einer geplanten Darlehensvergabe die genauen Angaben über eine Immobilie, um Kredite entsprechend, frei von Risiken, zeitnah zu vergeben zu.

Wer für sich oder andere plant, Miteigentumsanteile eines Eigenheims in mehrere Eigentumswohnungen umzuwandeln, braucht als Berechnungsgrundlage für Sachverständige, Käufer und Banken ebenfalls eine wahrheitsgemäße Wohn- u. Nutzflächenberechnung. Es handelt sich dabei um eine grundlegende Einflussgröße in der Immobilienbranche, die sich signifikant auf die Berechnung bzw. Bewertung der Immobilie auswirkt und deren tatsächlichen Marktwert mit ermittelt. Um falsche Angaben zu vermeiden, ist es ratsam, im Vorfeld die Profis aus der Finanzbranche von der Umschulden-Leicht GmbH zu kontaktieren. Dabei werden kostspielige Fehler bei der Wohn- u. Nutzflächenberechnung vermieden. Wer sich im Schnitt um mehr als 10 Prozent verrechnet, ob wissentlich oder irrtümlich, muss finanzielle Einbußen in schmerzlicher Höhe bei den anstehenden Mietverträgen akzeptieren.

Gemachte Angaben zur Wohn- u. Nutzflächenberechnung in Zeitungsinseraten, Grundrissen und auf skizzierten Plänen sind keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben. Vertrauen ist an dieser Stelle nicht angebracht und die Wohn- u. Nutzflächenberechnung sollte von einer Person seines Vertrauens erneut durchgeführt bzw. nachgeprüft werden. Es ist nicht vertrauensfördernd, einem potentiellen Käufer, Verkäufer oder Mieter einer Immobilie irrtümlich falsche Wohn- u. Nutzflächenberechnungen vorzulegen. Neben dem peinlichen Aspekt, kommen auch noch miet- oder verkaufsmindernde neue Verträge hinzu. Bereits unterzeichnete Verträge sind nichtig, wenn sich herausstellt, dass die darin gemachten Angaben zu der Wohn- u. Nutzflächenberechnung nicht der tatsächlichen Größe der Immobilie entsprechen. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft gerne bei der wahrheitsgemäßen Ermittlung der realen Wohn- u. Nutzflächenberechnung einer Wohnung oder eines Hauses.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444