Abschreibung

Eine Abschreibung beschreibt die rechnerische Abnutzung, den Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes. Abschreibungen werden auf Immobilien ebenso vorgenommen wie bei gewerblich und privat genutzten Produkten vom Kopiergerät über das Auto bis hin zum Eigenheim. Die Umschulden-Leicht GmbH Finanzierungsvermittlung empfiehlt, sich vor einer geplanten Abschreibung einer Immobilie von dem Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH helfen zu lassen, alle relevanten Informationen bezüglich Höhe und Kosten der Abschreibung einzuholen. Bei der Abschreibung werden die Herstellungs- und Anschaffungskosten als Berechnungsgrundlage des Anlagegutes verwendet. Auch spielt der Zeitraum, die Jahre der Nutzung eines Vermögensgegenstandes eine zentrale Rolle. Abschreibungen sind im Rechnungswesen eine feste Größe und bilden rechnerisch den tatsächlichen, zeitaktuellen Wert einer Immobilie ab.

Unternehmen wissen um den rechnerischen und unternehmerischen Wert der Abschreibung. Die Umschulden-Leicht GmbH hilft gerne bei der tatsächlichen Ermittlung des Unternehmensgewinns nach Abzug von Steuern und Abschreibungen. Die Abschreibung mindert als Aufwand Gewinnerträge vor Steuern und um Missverständnisse und juristischen Fehler zu vermeiden, wird die Berechnung der Abschreibung auf das Genaueste im Handelsrecht erklärt. Explizit im § 253 HGB ist alles zum Thema Abschreibung geregelt. Es muss eine genaue Unterscheidung zwischen Handelsrecht und Steuerrecht getroffen werden. Die Abschreibung wird im Steuerrecht anders behandelt und bewertet wie im Handelsrecht. Die Umschulden-Leicht GmbH hilft gerne bei der Erläuterung der Unterschiede der Abschreibung zwischen Steuer- und Handelsrecht.

Es gibt verschiedene Arten der Abschreibungen, beginnend von der standardisierten Abschreibung in linearer Form. Die degressive Abschreibung oder progressive Abschreibung kommt im Tagesgeschäft der Immobilienbranche selten vor und wird nur in Ausnahmefällen angewandt. Im Rechnungswesen kommt häufig die rein kalkulatorische Abrechnung zum Einsatz, die sich ausschließlich mit Bilanzen und Kostenrechnungen beschäftigt. In der Finanzwelt wird nicht nur von Abschreibung gesprochen, sondern auch von Abnutzung und Absetzung. Die Begriffe sind gleichbedeutend und beschreiben immer den aktuellen, tatsächlichen Wert eines Gegenstandes, unabhängig von Größe und Kosten.

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