Hypothek

Eine Hypothek ist die Sicherung eines Darlehens. Dabei gibt der Kreditnehmer sein Grundpfandrecht an einer Immobilie an die Bank ab, um damit das Darlehn zu sichern.  Dafür erhält der Kreditnehmer von der Bank günstigere Zinskonditionen. Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht. Mit der Abtretung der Rechte an einer Immobilie, erhält der, der die Rechte abgegeben hat, eine Gegenleistung meist in Form finanzieller Mittel. Im Bankwesen zählt die Hypothek zu den Sicherungsmaßnahmen von Krediten. Die Höhe der Hypothek ist dabei abhängig vom Objektwert und wird aus diesem ermittelt. Eine Hypothek wird ausschließlich zur Sicherung finanzieller Forderungen wie eine Immobilienfinanzierung verwendet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die rechtlichen Grundlagen zur Hypothek festgelegt. So bezeichnet man die Hypothek auch als gesetzlichen Grundtyp der Immobiliar-Sicherheiten. Da es sich bei einer Hypothek um ein Grundpfandrecht handelt, bedeutet dies, dass sich im Falle einer nicht Einlösung des Kredits durch den Schuldner, der Gläubiger die Forderung per Zwangsversteigerung der Immobilie beschaffen darf.  Um die Zwangsvollstreckung zu verhindern, hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, Zahlungen an den Gläubiger zu tätigen. 

Damit sich der Gläubiger offiziell das Recht an der Immobilie sichern kann, wird jede Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Während die Hypothek sehr geläufig war, werden mittlerweile nur noch 20 Prozent aller Grundpfandrechte mit einer Hypothek gesichert. Dies liegt daran, dass viel öfter die Grundschuld zur Sicherung des Darlehens verwendet wird. Sollten auf eine Immobilie mehrere Hypotheken laufen, werden die Forderungen der Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung nach einer im Vorfelde festgelegten Rheinfolge abgehandelt.

Die Höhe der Hypothek ist an die Höhe der Darlehnssumme gekoppelt. Das bedeutet, dass mit jeder Kreditrate, die abbezahlt wird, parallel auch die Hypothek schrumpft. Sobald die Forderung vollständig getilgt ist, stellt die Bank eine „löschfähige Quittung“ aus, mit der die Hypothek im Grundbuch gelöscht wird. Anschließend wird die Hypothek zur offenen Eigentümerschuld, was bedeute, dass die Hypothek an den Eigentümer zurückfällt.

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