Katasteramt

Katasteramt – was ist das?

Schon ein etwas komisch zu lesendes Wort, das Wort Katasteramt. Und dessen Bedeutung? Die ist vielen Menschen nicht bekannt. Kein Wunder, denn nicht jeder hat damit zu tun. Dass es ein offizielles Amt ist, das sollte klar sein. Doch wozu ist es da? Dies ist recht schnell erklärt, denn es gibt für Katasteramt auch noch einen anderen Begriff. Nämlich Vermessungsamt. Hier dürfte die Bedeutung schon offensichtlicher sein. Es geht um den Immobilienbereich. Ein Kataster ist ein Register im Bereich des Raumbezugs. Es ist eine Liste oder auch eine Sammlung. Und diese wird entsprechend auf dem Katasteramt geführt. Kurz gesagt, dieses Amt ist für Vermessungen und entsprechenden Aufzeichnungen von Grundstücken zuständig.

Auskünfte aus dem Katasteramt erhalten

An und für sich kann sich jeder Auskünfte aus dem Katasteramt holen. Diese können schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Auskünfte und entsprechende Auszüge aus dem Katasteramt sind aber stets auf eigene Kosten zu beantragen. Wer Informationen haben möchte, muss dafür auch bezahlen. Sollte jedoch eine Auskunft zu entsprechenden Eigentümern angefordert werden, muss hier eine Berechtigung vorliegen. Nur wer berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt die benötigten Auskünfte. Allgemeine Auskünfte können so herausgegeben werden. Geht es aber um ein bestimmtes Eigentum, muss ein guter Grund vorliegen. Notare und andere Vermessungsstellen erhalten natürlich entsprechend zu ihrer Arbeit alle Auskünfte, die benötigt werden.

Landesvermessungen

Es wird jedes Grundstück irgendwann einmal vermessen und dann entsprechend im Kataster eingetragen. Vermessungen können von Privatpersonen, aber auch von Städten und Ländern beantragt werden. Die getätigten Vermessungen werden entsprechend in Listen und Katalogen eingetragen und aufbewahrt. Die Landesvermessungen dienen unter anderem dazu, auflisten zu können, wie viel Baufläche, Nutzfläche und Freifläche es im jeweiligen Bezirk gibt. Es gibt in jedem Stadtbezirk ein zuständiges Katasteramt zu finden. Nur mithilfe dieser geführten Vermessungslisten kann die Stadt beurteilen, wie viel Baufläche noch vorhanden ist. Ohne die entsprechenden Vermessungen könnten keine Baupläne gemacht werden. Das Katasteramt führt aber nicht nur Listen über die vermessenen Grundstücke, sondern wirkt auch bei Gutachten mit. Gerade bei Zwangsversteigerungen muss das entsprechende Grundstück vorab vermessen werden, um den entsprechenden Grundstückswert ermitteln zu können. Wurde das Grundstück schon vermessen, kann der Gutachter sich aus dem Katasteramt die entsprechenden Auskünfte holen.

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