Sobald ein Schuldner mit seinen Zahlungen bei Gläubigern und Banken in Verzug gerät, fallen Verzugszinsen in empfindlicher Höhe an. Gerne hilft die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung bei der Errechnung der fälligen und überfälligen Verzugszinsen auf laufende Kredite, Versicherungen und Darlehen. Die Höhe der Verzugszinsen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, da die Zahlungsmoral von Unternehmen wie auch Privatpersonen immer schlechter wird. Hohe Verzugszinsen sollen auf den säumigen Bürger eine abschreckende Wirkung ausüben, um den Zahlungen zukünftig wieder fristgerecht nachzukommen. Auch wenn hohe Lebenshaltungskosen, private wie berufliche Probleme den Alltag erschweren, laufende Kredite und Darlehen müssen pünktlich bedient werden, um Verzugszinsen zu vermeiden.
Jeder, der Schulden hat und der Begleichung nicht innerhalb des festgelegten Zeitraumes nachkommt, ist zusätzlich zur Bezahlung der in Rechnung gestellten Verzugszinsen verpflichtet. Das Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH berät sowohl Privatpersonen wie auch Geschäftsleute bei der Berechnung der Verzugszinsen. Es wird dabei zwischen Verbrauchergeschäften (Privatpersonen) und Handelsgeschäften (Geschäftspersonen) juristisch unterschieden. Diese Unterscheidung wirkt sich auch auf die Höhe der zu berechnenden Verzugszinsen auf eine ausstehende und überfällige Forderung aus. Dabei spielt die Höhe der Schulden für die Berechnung der Verzugszinsen eine zentrale Rolle. Die Verzugszinsen für Privatpersonen sind in der Regel niedriger als Verzugszinsen für Geschäftsleute auf ausstehende Forderungen.
Seit Juli 2014 gelten für die Berechnung der Verzugszinsen neue Zahlen. Gerne hilft die Umschulden-Leicht GmbH bei der korrekten Berechnung von zu zahlenden Verzugszinsen. Dabei wird wieder zwischen Verbraucher- und Handelsgeschäft unterschieden. Bei Privatpersonen werden 5 Prozentpunkte als Verzugszinssatz veranlagt, dazu kommen noch die entsprechenden Basiszinssätze. Bei Geschäftsleuten, die Verzugszinsen auf Forderungen zu zahlen haben, werden 9 Prozentpunkte als Verzugszinssatz zugrunde gelegt. Auch hier kommen noch Basiszinsen hinzu. Es hängt von der zeitlichen Länge der finanziellen Ausstände ab, wie hoch die Basiszinssätze auf die Verzugszinsen ausfallen. Wer schon länger als ein halbes Jahr auf die Bezahlung von Rechnungen wartet, kann die neuen Zinssätze anwenden und beachtliche Verzugszinsen berechnen. Die Umschulden-Leicht GmbH informiert hinsichtlich der neuen Regelungen zur Höhe von Verzugszinsen darüber, dass diese nur bei neuen Schulden ab Juli 201 4 und später angewandt werden dürfen.