Verwaltungskosten

Unter den Verwaltungskosten werden im allgemeinen bei Mehrparteien Mietobjekten privater wie auch gewerblicher Natur all jene Kosten verstanden, die sich auch als Nebenkosten deklarieren lassen. Dies sind im Normalfall kosten für Hausmeister, Instandsetzungen am Gebäude, Reinigungskosten oder auch Versicherungen. Allerdings treten in einigen Fällen auch Kosten für eine Hausverwaltung auf. Alle diese Kosten werden entsprechenden Vereinbarungen im Mietvertrag zufolge zu gleichen Teilen auf die Mieter umgelegt. Im Zuge einer Zwangsversteigerung nun fallen nun jedoch oft auch noch anderweitige Verwaltungskosten an. Der vom Gericht bestellte Zwangsverwalter oder aber auch ein Insolvenzverwalter, welche ja beide vom zuständigen Amtsgericht bestellt werden, verursachen eben auch Kosten. Diese fallen im Zuge einer Versteigerung eines Objektes auch unter die sogenannten Verwaltungskosten. Diese Art von Verwaltungskosten wird jedoch nicht auf die Mieter umgelegt.

Welche allgemeinen Verwaltungskosten bei einem Objekt auftauchen ist natürlich auch für die Interessenten wichtig zu wissen. Auch Kunden, die mit einer entsprechenden Finanzierungsanfrage an die Reuschling & Weis GmbH herantreten, werden sich für diesen Kostenfaktor interessieren. Alle anfallenden Verwaltungskosten, die im Zuge einer Zwangsversteigerung auftreten, also durch gerichtliche Auslagen, die Bestellung von Verwaltern oder Ähnlichem entstehen, sollten nach Möglichkeit durch den erzielten Verkaufspreis gedeckt werden. Hier sind jedoch die Verbindlichkeiten des Schuldners an den oder die Gläubiger vorrangig zu behandeln.

Natürlich sind im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens nicht nur die aktuellen Verwaltungskosten interessant, vielmehr sollte sich jeder auch mit künftigen Verwaltungskosten beschäftigen. Diese sind vom Zustand des Objektes abhängig und sollten in jedem Fall im Vorfeld mit dem Verwalter gemeinsam kalkuliert werden. Dieser Kostenfaktor ist natürlich im Rahmen einer Finanzierung auch für die Reuschling & Weis GmbH und deren Kunden von Bedeutung. Natürlich können die in mehr oder weniger naher Zukunft anfallenden Verwaltungskosten auch den Preis des Objektes beeinträchtigen. Ist ein Objekt in einwandfreiem Zustand und werden sich die Verwaltungskosten in den nächsten Jahren vermutlich nicht deutlich erhöhen, so kann dieses Objekt natürlich einen wesentlich höheren Preis erzielen als eines, das sich in einem mehr oder weniger schlechten Zustand befindet und künftig deutlich höhere Verwaltungskosten verursachen wird.

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