Lastenfreistellung

Lastenfreistellung – ein schuldenfreies Haus

Lastenfreistellung ist ein Begriff, der meist dann gebräuchlich ist, wenn es um einen Hauskauf oder Hausverkauf geht. Hauseigentümer müssen manchmal das Haus beleihen, also eine Hypothek auf das Haus aufnehmen. Soll dieses dann vom Eigentümer verkauft werden, würde der Käufer ja ein belastetes Haus kaufen. Damit dies nicht geschieht, kann Antrag auf Lastenfreistellung gestellt werden.

So wird die Lastenfreistellung beantragt

Die Lastenfreistellung läuft über einen Notar. Zwischen Hauskäufer und Verkäufer kommt es ja zu einem Kaufvertrag für das entsprechende Haus. Ist die Immobilie aber belastet, würde der Käufer die Schulden sozusagen mitkaufen. Damit dies nicht geschieht, kann der Käufer Antrag auf Lastenfreistellung stellen. Normalerweise obliegt es dem Verkäufer, das Grundstück lastenfrei zu übergeben. Doch meistens ist das nötige Geld nicht vorhanden. Kann der Verkäufer die Schulden nicht begleichen, muss es über den Notar geregelt werden. Der Notar kommt hier als Treuhänder zum Einsatz. Die Belastung wird nämlich mit dem Kaufpreis ausgeglichen. Damit dies auch wirklich geschieht, erhält nicht der Verkäufer den Kaufpreis, sondern der Treuhänder. Dieser sorgt dann entsprechend dafür, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. Das restliche Geld erhält dann der Verkäufer.

Lastenfrei im Grundbuch

Die Lastenfreistellung muss natürlich auch im Grundbuch notiert werden. Die Hypothek steht im Grundbuch drin, sprich, das gekaufte Grundstück ist als belastet markiert. Diese Eintragung muss nun gelöscht werden. In der Regel geschieht dies direkt mit dem Eigentümerwechsel. Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, wird auch der Hypothekenvermerk aus dem Grundbuch gelöscht.

Lastenfreistellung nach dem Kauf

Grundsätzlich kann die Lastenfreistellung auch nach dem Kauf erfolgen. Dies ist jedoch nicht zu empfehlen. Es sollte immer vor dem Grundstückskauf geklärt und geregelt werden. Geschieht dies nicht, kann schlimmstenfalls das Grundstück weggepfändet werden. Somit hat der neue Eigentümer nichts von seinem Grund und Boden, ohne es selbst verschuldet zu haben. Die Regelung der Sache im Nachhinein würde zahlreiche Amtsgänge und viel Stress bedeuten. Denn als neuer Hauseigentümer muss nachgewiesen werden, wie die Schulden zustande kamen und das diese noch vom Vorbesitzer stammen, welcher dann auch erst ausfindig gemacht werden muss. Es ist daher sinnvoller, sich vorab schon um die Lastenfreistellung zu bemühen.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444