Bauaufsichtsbehörde

Das Bauordnungsamt wird auch als Bauaufsichtsbehörde bezeichnet.  Das Bauordnungsamt oder auch die Bauaufsichtsbehörde gelten in Deutschland als Verwaltungsbehörden im Bereich des öffentlichen Rechts.  Den deutschen Bauordnungsämtern wurde durch das Verwaltungsrecht eine Gefahrenabwehr im Bereich des öffentlichen Baurechts für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.  Somit ist das jeweilige Bauordnungsamt für die Einhaltung der Vorschriften aus dem öffentlich – rechtlichen Bereich wie auch die aus diesen Vorschriften resultierenden Anordnungen während der einzelnen Bauphasen.   Daneben ist das Bauordnungsamt auch für die Überwachung der Einhaltung aller geltender Vorschriften wenn es um Abbrucharbeiten, um baulicher Veränderungen oder der Instandhaltung verschiedenster baulicher Anlagen geht.  Für die Ausübung dieser Aufgaben im Bereich der Überwachung verschiedenster baulicher Maßnahmen stehen der Bauaufsichtsbehörde, also dem Bauordnungsamt grundlegend zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann hier auf das Baugenehmigungsverfahren wie auch das Bauordnungsverfahren zur Verfügung.  Auch die Umschulden-Leicht GmbH beschäftigt sich mit ihren Kunden immer wieder mit dieser Thematik. Vor allem dann, wenn diese mit einer Anfrage zu einer Baufinanzierung an die Umschulden-Leicht GmbH herantreten werden Themen rund um das Baugenehmigungsverfahren erörtert.

Grundsätzlich jedoch ist das Bauordnungsamt nicht allein für die Überwachung der Einhaltung verschiedenster Richtlinien da. Vielmehr steht es in den meisten Fällen dem Bürger auch beratend zur Seite. Wenn also jemand eine bauliche Maßnahme durchführen möchte, sei es in Form einer kompletten Neuerrichtung oder einer baulichen Veränderung, so hat er grundsätzlich die Möglichkeit, sich hier im Vorfeld mit dem Bauordnungsamt in Verbindung zu setzen und hier einige eventuell noch offene Fragen zu klären.

Die Umschulden-Leicht GmbH wird durch ihre Kunden auch immer wieder mit den verschiedensten Fragen rund um das Bauordnungsamt und seine Aufgaben konfrontiert.  Wer sich genau über die verschiedensten Aufgabenbereiche des Bauordnungsamtes informieren möchte, der findet  hierzu im Internet auf der jeweiligen Internetpräsenz ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um dieses Thema. Natürlich kann auch ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart werden. In einzelnen Fällen ist sogar eine Vorabbesprechung direkt am Bau oder auf dem zu bebauenden Grundstück möglich.

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