Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist in den meisten Fällen das zuständige Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Gläubiger aufhält. Es ist eine eigene Abteilung innerhalb der jeweiligen Amtsgerichte, welche die diesen zugewiesenen Vollstreckungshandlungen durchführt. Bei einer Zwangsversteigerung gilt das Amtsgericht automatisch als Vollstreckungsgericht in dessen Bereich sich das zu versteigernde Objekt befindet. Steht eine derartige Versteigerung an, so können Interessenten beim zuständigen Vollstreckungsgericht alle nötigen Informationen einholen. Natürlich ist dies auch für die Reuschling & Weis GmbH von Interesse, wenn sie für ihre Kunden in einer derartigen Angelegenheit tätig werden. Werden jedoch im Zuge einer Insolvenz oder einer Zwangsversteigerung Vermögensverzeichnisse erstellt, so erfolgt dies nicht mehr am örtlichen Vollstreckungsgericht. Hierfür ist vielmehr ein zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.

Ausgeführt werden die Geschäfte vom Vollstreckungsgericht durch den jeweiligen Rechtspfleger, der in seiner Arbeit jedoch vom jeweiligen Richter unterstützt wird, indem er Anordnungen erlässt und Erinnerungen beziehungsweise Mahnungen verschickt. Das Vollstreckungsgericht hat also grundlegend die Aufgabe, Maßnahmen der Vollstreckung durchzuführen und anzuordnen. So wird beispielsweise auch die Versteigerungsanordnung vom jeweils zuständigen Vollstreckungsgericht erlassen. Auch wird von hier aus die Zwangsversteigerung überwacht. Interessenten können sich hier auch alle notwendigen Informationen zum zu versteigernden Objekt erhalten. Somit ist das zuständige Vollstreckungsgericht natürlich gegebenenfalls auch für die Kunden der Umschulden-Leicht GmbH der erste Ansprechpartner, wenn sie Interesse an einem entsprechenden Objekt haben.

Wenn sich ein Kunde der Umschulden-Leicht GmbH nun für ein Objekt interessiert, dass sich in einer Zwangsversteigerung befindet, so ist es nicht nur wichtig, sich um eine entsprechende Finanzierung zu kümmern, vielmehr muss er sich zwingend auch mit dem Vollstreckungsgericht in Verbindung setzen. Hier erfährt er alles Wichtige zu dem Objekt. Neben dem festgesetzten Verkehrswert bekommt er auch Informationen zum Mindestgebot und zudem erhält er, so er sich denn als potenzieller Bieter beim Vollstreckungsgericht gemeldet hat, auch eine entsprechende Mitteilung vom Vollstreckungsgericht bezüglich des festgesetzten Versteigerungstermins. Abschließend kann also festgehalten werden, dass ein Vollstreckungsgericht alle Abläufe einer Zwangsversteigerung koordiniert und hier auch alle nötigen Informationen verteilt.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444