Zwangsversteigerung – Plan B

Bei einer drohenden Zwangsversteigerung ist es ratsam, auch einen Plan B zu haben. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung weiß von Immobilienbesitzern, dass für Eigentümer von Wohnungen und Häuser nichts schlimmer ist als die Rückkehr zur einer Mietwohnung. Als persönliches und finanzielles Versagen empfinden es Menschen, wenn die Zwangsversteigerung ohne Plan B zur Rettung unabwendbar ist und ein geliebtes Heim weit unter Wert verkauft wird. Wie bei einer Zwangsversteigerung ein Plan B aussehen kann, zeigt das Expertenteam der Umschulden-Leicht GmbH in einem persönlichen Gespräch auf. Sobald Immobilien in finanzielle Schieflage geraten, dürfen die Probleme nicht ignoriert werden. Zeitnah müssen seriöse Lösungen aus der Misere helfen. Banken und Kreditinstitute helfen dabei, eine Zwangsversteigerung abzuwenden solange nachweislich genügend Sicherheiten vorhanden sind. Bei einer drohenden Zwangsversteigerung dem Kunden einen Plan B aufzuzeigen ist nicht Aufgabe von Banken. Hier kommen private und anerkannte Finanzierungsvermittlungen wie die Umschulden-Leicht GmbH zum Einsatz.

Wer sich mit baldigen Kündigungen seiner Darlehen und Finanzierungen konfrontiert sieht, sollte unbedingt vor einer Zwangsversteigerung einen Plan B haben. Nicht immer kommt es zu konkreten schriftlichen Vorwarnungen seitens der Kreditgeber. Banken sind dazu angehalten, schriftlich regelmäßig auf Ratenrückstände in Form von Mahnungen und Erinnerungen hinzuweisen. Bleibt der säumige Bankkunde jedoch über einen längeren Zeitraum mit seinen Ratenzahlungen in Verzug, agieren Banken schnell und lassen sich die Option der Zwangsversteigerung offen, um an ihr Geld zu kommen. Bei einer Zwangsversteigerung kann Plan B nur dann greifen, wenn er durchdacht und mit professioneller Unterstützung, wie seitens der Umschulden-Leicht GmbH, angeboten wird. Dazu gehören Auskünfte von der Schufa über die persönliche Bonität ebenso wie Gespräche mit führenden und entscheidungsbefugten Bankmitarbeitern für notwendige Zeitaufschübe. Wer sich bei einer drohenden Zwangsversteigerung mit einem Plan B schützt, spart sich viel Ärger mit dem Zwangsverkauf seiner eigenen vier Wänden.

Die Umschulden-Leicht GmbH empfiehlt Personen, die ohne Plan B einer Zwangsversteigerung entgegensehen, sich relativ schnell mit der Bank darauf zu einigen, Zeit zu gewinnen. Auch ist es lohnenswert, Nerven zu bewahren und einen Blick auf das Kleingedruckte in den Verträgen zu werfen. Oft sind Kreditinstitute zahlungssäumigen Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn sie ohne ersichtlichen Grund Kredite aufkündigen und somit die Kunden in eine schwierige Finanzsituation bringen, in der Zwangsversteigerungen drohen. Mit einem Plan B schafft sich der Kunde Zeit und läuft nicht Gefahr, unter Druck Fehlentscheidungen zu treffen. Willkürliche Kündigungen von Banken und Sparkassen müssen vom Kunden nicht hingenommen werden. Es gibt Fälle, in welchen Banken auch Kündigungen ausprechen, obwohl genügend Sicherheiten bei dem Bankhaus hinterlegt sind. Gerne informiert die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung Kunden darüber, wann es sich lohnt gegen eine Kreditkündigung durch die Bank Widerspruch einzulegen. Dies sollte auch bei einer drohenden Zwangsversteigerung schriftlich in einem Plan B stehen.

Viel Vorlaufzeit geben Banken dem Kunden nicht, sobald eine schriftliche Kündigung ausgesprochen wird. Bis zu sechs Wochen hat ein Kunde Zeit, auf die Kündigung der Kredite persönlich und schriftlich bei der Bank Einfluss zu nehmen. Eine bevorstehende Zwangsversteigerung ohne Plan B kann betroffene Personen überfordern und zu Fehlentscheidungen führen, die langfristige und bleibende Konsequenzen haben. Ist die Zwangsversteigerung ohne Plan B eingeleitet, sollte umgehend eine Finanzierungsvermittlung wie die Umschulden-Leicht GmbH kontaktiert werden, um erfolgreich Schadensbekämpfung zu betreiben.

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