Der Versteigerungstermin nimmt im Rahmen eines laufenden Versteigerungsverfahrens für alle Beteiligten einen ganz besonderen Stellenwert ein. Nicht nur, dass die ursprünglichen Eigentümer nun im Laufe des Termins miterleben müssen, wie ihr Objekt einen neuen Eigentümer findet, vielmehr ist es auch für alle Interessenten ein ganz besonderer Meilenstein. Somit hat also der Versteigerungstermin für die Umschulden-Leicht GmbH und deren Kunden eine besondere Bedeutung. Angekündigt wird ein Versteigerungstermin allen Beteiligten des Verfahrens schriftlich durch das zuständige Amtsgericht. Wer einem Versteigerungstermin beiwohnen möchte, der kann dies zwar auch kurzfristig tun, allerdings ist es immer ratsam, sich im Vorfeld ein wenig über das Objekt zu informieren. Vor allem bezüglich des festgesetzten Verkehrswertes und des abzugebenden Mindestgebotes.
Auf einem Versteigerungstermin gelten bestimmte Regeln, über die sich zum einen jeder Interessent informieren und an die er sich vor allem auch halten sollte, wenn er möchte, dass sein Gebot zugelassen wird. Eine Sicherheitsleistung in bar zu hinterlegen und die Ausweispapiere bei sich zu haben ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Ebenso wichtig ist im Vorfeld von einem Versteigerungstermin jedoch auch, sich gut über das zu versteigernde Objekt zu informieren und es in jedem Fall auch zu besichtigen. Hierfür kann mit den Eigentümern ein Termin vereinbart werden, sie sind in jedem Fall verpflichtet, das Objekt für Besichtigungen zur Verfügung zu stellen.
Bei einem Versteigerungstermin darf grundsätzlich jeder anwesend sein, der sich für den Erwerb der Immobilie interessiert und sich im Vorfeld angemeldet hat, ein Gebot abgeben zu wollen. Auch für viele Kunden der Umschulden-Leicht GmbH ist ein solcher Termin interessant, ob nun aktiv geboten werden oder einfach nur beobachtet werden soll. Es gibt sogenannte öffentliche Versteigerungen, hier darf beim Versteigerungstermin selber auch nur zugeschaut werden. So bekommt der Interessent einen Überblick, wie sich die Preise im Laufe von einem Versteigerungstermin entwickeln. So kann denn für den Versteigerungstermin des ins Auge gefassten Objektes besser geplant werden. Abgehalten wird ein Versteigerungstermin in den meisten Fällen in einem Sitzungssaal oder einem separaten Raum des jeweils zuständigen Amtsgerichtes. Auch wird ein Versteigerungstermin in den meisten Fällen vorher in der lokalen Presse angekündigt.