Bauantrag

Als Bauantrag wird der Antrag eines Bauherrn auf Genehmigung seines Bauvorhabens bezeichnet. Bei einem Bauantrag müssen die durch die Bauordnung und Bauvorlagenverordnung, welche durch das jeweilige Bundesland erlassen werden, geltenden Regelungen Beachtung finden. Auch kann nicht der Bauherr alleine einen Bauantrag einreichen. Vielmehr ist es in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern so geregelt, dass ein sogenannter bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser mit einbezogen werden muss.  Dies ist in den meisten Fällen ein Architekt oder ein umfängliches Ingenieurbüro.  Der Entwurfsverfasser ist für die Baupläne und die Berechnungen, also die sogenannte Statik verantwortlich und muss seine Entwürfe wie auch alle anderen Unterlagen und die entsprechenden Bauantragsformulare mit dem Bauherren gemeinsam unterzeichnen.  Dem eigentlichen Bauantrag geht oft eine sogenannte Bauvoranfrage voraus, in der wesentliche und wichtige Einzelheiten, auch zu gegebenenfalls zu berücksichtigenden Bauauflagen geklärt werden.

Die rechtliche Grundlage der Notwendigkeit eines Bauantrages bildet das Baugesetzbuch gemeinsam mit der Landesbauerordnung und den jeweiligen Bauvorlageverordnungen der einzelnen Länder.  In jedem Fall jedoch muss der Bauantrag bei Einreichung komplett sein. Hierbei werden verschiedenste Unterlagen gefordert. Dies ist zum einen natürlich der Bauantrag selber. Diesem Formular an sich liegt ein Bogen zur statistischen Erhebung bei. Auch ein Formblatt zur Anzeige aller baulichen Änderungen gehört zum eigentlichen Bauantrag dazu ebenso wie eine Zustimmungserklärung der Nachbarn und gegebenenfalls auch eine sogenannte Baulastenerklärung.  Wenn ein Kunde nun mit einer Anfrage für eine Baufinanzierung an die Umschulden-Leicht GmbH heran tritt, dann sind gewisse Frage bezüglich des Bauantrags auch hierfür wichtig. Daneben kann sich der Kunde jedoch darauf verlassen, dass er von der Umschulden-Leicht GmbH eine umfassende Hilfestellung bezüglich aller offenen Fragen erhält.    

Neben dem eigentlichen Bauantrag müssen jedoch in jedem Fall auch die entsprechenden Bauzeichnungen eingereicht werden. Diese umfassen die zeichnerische Darstellung aller geplanten Baumaßnahmen. Daneben ist auch ein katasteramtlicher Lageplan unbedingt gemeinsam mit dem Bauantrag einzureichen.   Neben einer ausführlichen baulichen Beschreibung dürfen  beim Bauplan natürlich auch die entsprechenden Berechnungen, unter anderem der bebauten Fläche wie auch des umbauten Raums nicht fehlen. Daneben müssen technische Nachweise und bei  gewerblichen Bauten eine entsprechende Betriebsbeschreibung enthalten sein.  Auch ein Entwässerungsplan sollte dem Bauantrag in jedem Fall beigefügt werden.

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