Bürgschaft

Im Finanz- und Immobiliengeschäft ist eine Bürgschaft ein gängiger Vorgang zwischen Kreditnehmer und Gläubiger, in dem ein Bürge für die eventuellen Schulden Dritter gegenüber als verpflichtende Person eintritt und bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers die Schulden begleicht. Grundsätzlich ist eine Bürgschaft ein verpflichtender Vertrag für den Bürgen, sobald die Bürgschaft schriftlich durch die Unterschrift als offizielles Dokument anerkannt wird. Ein Gläubiger kann eine natürliche, aber auch juristische Person sein, die sich mit einer Bürgschaft absichert. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung hilft Privatpersonen bei Fragen rund um das Thema Bürgschaft für Immobilien und Grundstücke. Grundsätzlich muss sich der Bürge darüber im Klaren sein, dass er sich mit seiner Unterschrift dazu rechtlich verpflichtet, im eintretenden Forderungsfall die komplette Erfüllung und Begleichung der Schulden zu tragen hat, die in der Bürgschaft benannt wurden.

Eine Bürgschaft muss in schriftlicher Form erteilt werden. Auch im 21. Jahrhundert sind Bürgschaften via Email oder sonstige elektronische Übertragungsmittel nicht gültig. Hauptbestandteil der Bürgschaft ist die genau genannte Summe in Wort und Schrift, für die der Bürge im Schadensfall eintritt. Die maximale Haftung ist gekoppelt an einen genau festgesetzten Höchstbetrag, der nicht zwingend mit dem Betrag der Immobilie oder des Grundstückes identisch sein muss. Die Bürgschaft sollte jedoch in einer Höhe abgeschlossen werden, die im Zweifelsfall für Banken und Kreditinstitute als ausreichende Sicherheit genügt, um Kredite und Darlehen auszugeben. Das Team an Finanzexperten von der Umschulden-Leicht GmbH wird die Feinheiten und Abläufe einer Bürgschaft im persönlichen Gespräch gerne näher erläutern.

Nicht nur bei Privatpersonen genießt die Form der Bürgschaft bei einem Immobilienkauf ein hohes Ansehen. Auch Bund und Länder sichern sich mit Bürgschaften gewinnbringende Exportgeschäfte und Kredite zu günstigen Konditionen. In der Praxis, so wie sie das Reuschling & Weis Finanzierungvermittlung erlebt, sind die Gläubiger, die eine Bürgschaft einfordern, häufig Kreditinstitute, denen die Bürgschaft durch eine kreditwürdige Person als Sicherheit bei als riskant einzustufenden Geschäften gilt.

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