Zum Schutz des Käufers gibt es eine allgemeingültige und stets aktualisierte Makler- und Bauträgerverordnung. Gerne hilft die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung bei Fragen rund um die Makler- und Bauträgerverordnung und erklärt fachkompetent Inhalt und wann welche Verordnung greift. Abgekürzt wird in der Finanz- und Immobilienbranche von der MaBV gesprochen und damit ist immer die Makler- und Bauträgerverordnung gemeint. Darin ist genau und interpretationsfrei geregelt, wann ein Bauträger erste Zahlungen des Käufers entgegennehmen darf. Auch Form und Zeitraum werden bezüglich der Bezahlung eines Bauträgers in der Makler- und Bauträgerverordnung verständlich aufgezeigt. Das für ein bestimmtes Bauprojekt erhaltene Geld vom Käufer an den Bauträger darf nicht für andere Projekte verwendet werden. Auch hier lässt die Makler- und Bauträgerverordnung keinen Raum für Missverständnisse. Nimmt ein Bauträger einen gewissen Betrag X vom Käufer an und steckt das Geld in ein anderes Projekt, macht er sich im juristischen Sinne der Geldveruntreuung schuldig und muss mit saftigen Geldstrafen rechnen.
Wer plant, eine Immobilie zu kaufen, wird sich vorab einen Bauträger seines Vertrauens suchen. Beide Seiten müssen hierfür einen Vertrag unterschreiben, in dem genau geregelt ist, wann welcher Bauabschnitt fertiggestellt werden soll und in welchen Raten die Kosten abbezahlt werden. In diesem Bauträgervertrag werden alle Kriterien lt. der Makler- und Bauträgerverordnung aufgeführt. Sie gilt auch für den Erwerb von bebauten wie auch unbebauten Grundstücken aller Art, ganz unabhängig von ihrer Größe und Lage. Die Umschulden-Leicht GmbH empfiehlt vor Vertragsabschluss sich mit den Feinheiten der Makler- und Bauträgerverordnung auseinanderzusetzen und bei Fragen ein Expertenteam aufzusuchen, die auf Besonderheiten und Sonderregelungen im Bedarfsfall hinweisen.
Auch wenn die Makler- und Bauträgerverordnung in erster Linie dem Schutz des Käufers dient, der vielleicht zum ersten Mal in seinem Leben eine Immobilie kauft, so dient sie auch als Richtlinie für Bauträger und Makler, um sich im Streitfalle darauf berufen zu können. In der Makler- und Bauträgerverordnung werden nicht nur Abschlagszahlungen geregelt, sondern auch Sicherheiten eingefordert, um bei Zahlungsausfällen die Bauherren vor einer drohenden Insolvenz zu schützen. Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bauträger oft ignoriert werden, schützt im Schadensfalle ein Nichtwissen über Inhalt und Sinn der AGBs nicht. Auch hier rät die Umschulden-Leicht GmbH, sich Zeit zu nehmen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters ebenso genau zu lesen wie die Makler- und Bauträgerverordnung.