Ausfallrisiko bei Krediten

Das Ausfallrisiko bei Krediten ist ein Thema, dass die Umschulden-Leicht GmbH oft mit ihren Kunden bespricht. Es handelt sich hierbei um ein Kreditrisiko. Das Ausfallrisiko bei Krediten bezeichnet also das Risiko eines Verlusts, wobei dieser Verlust verschiedener Natur sein kann. So kann zum Beispiel ein wie auch immer gearteter Forderungsanspruch verloren gehen.  Somit kann das Ausfallrisiko bei Krediten im Grunde genommen also auch als Bonitätsrisiko angesehen werden,  nämlich dadurch dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen dem Kreditgeber gegenüber nicht nachkommt. Sei es dass er seiner Kredittilgung, der Zahlung von Zinsen oder auch von Bearbeitungsgebühren entweder nur zum Teil oder aber auch vollumfänglich nicht nachkommt.

Das wohl höchste Ausfallrisiko bei Krediten tritt bei Immobilienfinanzierungen auf. Hier versuchen natürlich die kreditgebenden Banken in jedem Fall auch, das Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten.  Zunächst einmal lassen sie sich auf die finanzierte Immobilie oder das Grundstück ein sogenanntes Grundpfandrecht eintragen, das ihnen dann im weiteren Verlauf als letzte Instanz auch die Möglichkeit bietet, einen Antrag auf Zwangsversteigerung zu stellen um sein Geld zu erhalten.  Oftmals gerät der Kreditnehmer auch nur in vorübergehende finanzielle Engpässe, sei es durch Krankheit oder Verlust des Arbeitsplatzes. Für diese Fälle an Ausfallrisiko bei Krediten haben die kreditgebenden Institute auch oft schon vorgesorgt. So kommen bei Immobilienfinanzierungen oft entsprechende Versicherungen zum Tragen, die bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit vorübergehend einspringen. Doch auch der Abschluss von  Bausparverträgen und entsprechenden Lebensversicherungen kann das kreditgebende Institut als Bedingung für eine Kreditvergabe stellen.

Das Ausfallrisiko bei Krediten ist nach wie vor ein Faktor, der zwar durch oben genannte Maßnahmen verringert werden, nicht aber kalkuliert geschweige denn ausgeschlossen werden kann.  Wer sich hier umfassend informieren möchte, dem steht die Umschulden-Leicht GmbH jederzeit gerne helfend zur Seite und das nicht nur bei Fragen sondern auch bei der Vermittlung von Krediten für den Fall kurzfristiger finanzieller Engpässe. Obgleich das kreditgebende Institut immer noch in letzter Instanz die Möglichkeit hat, die Immobilie in die Zwangsversteigerung zu geben, bedeutet dies nicht automatisch auch, dass hieraus sämtliche Ausstände bedient werden können.  Wenn die Immobilie seit der Kreditgebung einen massiven Wertverlust erlitten hat oder das Maximalgebot bei der Zwangsversteigerung nicht hoch genug war, kann auch hier noch Geld offen bleiben.

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