Rechtspfleger

Der Rechtspfleger und seine Leistungen

Das Wort Rechtspfleger ist besonders in Deutschland und Österreich ein sehr bekannter Begriff. Es bezeichnet den Beruf eines Beamten, im gehobenen Dienst, der mit den unterschiedlichsten Rechtsaufgaben betraut werden kann. Ein Rechtspfleger ist dazu berechtigt, Entscheidungen zu treffen, ohne diese mit dem Gericht oder einem Richter absprechen zu müssen. In vielen Fällen wird der Rechtspfleger sogar mit den Aufgaben eines Richters betraut und hat dann die gleiche Rechtsgewalt, wie dieser sie hat.

Häufige Aufgaben des Rechtspflegers

Der Rechtspfleger geht den Aufgaben des Rechtspflegergesetzes nach. Einer der Schwerpunkte liegt dabei bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Viele Aufgaben betreffen den Bereich der Immobilienbranche. So kann der Rechtspfleger zum Einsatz kommen, wenn es um den Nachlass eines Verstorbenen geht. Wenn eine Immobilie vererbt wird, kommt häufig der Rechtspfleger zum Einsatz. Insbesondere dann, wenn die Immobilie an mehrere Erben gehen könnte. Hier kommt dann nämlich auch noch das Familienrecht mit zum Einsatz, sowie auch das Grundbuchrecht. Die Rechte, die durch einen Rechtspfleger vertreten und durchgesetzt werden, hängen oftmals zusammen und kreuzen sich. Doch nicht nur bei Veränderungen von Eigentümern, wie etwa einen Wechsel des Besitzers gehören zu den Bereichen des Rechtspflegers. Auch unangenehme Aufgaben wie etwa Zwangsvollstreckungen, Versteigerungen, Kostenfestsetzungen und Co werden vom Rechtspfleger bearbeitet. In Anspruch nehmen kann ihn jeder, jedoch müssen die Kosten des Rechtspflegers meist von einem Selbst getragen werden. Dies entscheidet sich je nach Fall und Sachlage.

Rechtspfleger werden

Nicht jeder interessiert sich für das Gebiet des Rechtspflegers, weil er seine Hilfe benötigt. Viele suchen auch nach Informationen, um selbst zum Rechtspfleger zu werden. Es ist selbstverständlich ein Beruf, der jahrelange Ausbildung erfordert. Nicht jeder kann einfach so ein Rechtspfleger werden. Es muss eine entsprechende Fachhochschule besucht werden, was einen sehr guten Schulabschluss (Abitur) voraussetzt. Während des Studiums müssen berufspraktische Bildungsabschnitte beschritten werden. Nach dem Studium muss der Neuling bei der Einstellungsbehörde vorstellig werden. Hier erfolgt dann die Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Schließlich sollen nur perfekt ausgebildete Rechtspfleger mit erster Berufserfahrung in den gehobenen Dienst gelangen können. Der Vorbereitungsdienst kann auch nur angetreten werden, insofern der angehende Rechtspfleger seine Rechtspflegerprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Das Studium an sich dauert in der Regel drei Jahre.

Benötigte Finanzierungssumme:

Jetzt Anfragen! oder 0800 666 8 444