Zahlungsverzug

In Zahlungsverzug kann jeder aus den unterschiedlichsten Gründen kommen. Wer Fälligkeiten von Rechnungen trotz Mahnung ignoriert, wird aufgrund des eingetretenen Zahlungsverzuges mit weiteren empfindlichen Geldstrafen rechnen müssen. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung weist darauf hin, dass ein Zahlungsverzug kein Kavaliersdelikt ist und ursprünglich niedrige Rechnungsbeträge sich im Laufe des Zahlungsverzuges um ein Vielfaches erhöhen werden. Auch wenn betroffenen Schuldner behaupten, keine Mahnungen zu Rechnungen erhalten zu haben, sind sie im Endeffekt trotzdem für den eingetretenen Zahlungsverzug zu belangen und müssen die finanzielle Verantwortung dafür übernehmen.

Die vorangegangene Mahnung zu einer Rechnung kann in Form eines Mahnbescheids oder zur Erhebung einer Leistungsklage in Schriftform zugestellt werden. Auch wenn in den Rechnungen nicht explizit erwähnt wird, bis wann die Forderung zu zahlen ist, sind lt. Gesetzgeber maximal 30 Tage eine akzeptable Frist, in der der Schuldner seine offenen Rechnungen zu begleichen hat. Innerhalb dieser gesetzten Frist kommt es von den Geschädigten zu Mahnungen an den Schuldner, die von Zahlungserinnerungen bis zu letztmalig gesetzten Mahnungen reichen können. Danach setzt ohne weitere schriftliche Aufforderung der sofortige Zahlungsverzug ein. Gerne hilft das erfahrene und umsichtig agierende Finanzteam der Umschulden-Leicht GmbH bei Fragen rund um das Thema Zahlungsverzug weiter und berät kompetent und fachkundig.

Es gibt Ausnahmeregelungen für Verbraucher, die Rechnungen erhalten, in denen keinerlei Fristen zur Zahlung vermerkt sind. Dann tritt auch nach 30 Tagen nicht automatisch der Zahlungsverzug ein. Ist jedoch in der Rechnung eine Frist genau angegeben, trägt der mit seiner Zahlung in Verzug geratene Schuldner auch für den Verzugsschaden die Verantwortung. Eine hohe Geldschuld erwartet dann den Schuldner, der bei weiterem Nichtbezahlen der überfälligen Rechnungen mit juristischen Schritten zu rechnen hat und Anwälte wie Inkassounternehmen stellen zusätzlich saftige Gebühren in Rechnung. Gerne berät die Reuschling & Weis Finanzierungsvermittlung auch telefonisch und erklärt Verbrauchern wie Schuldnern und Gläubigern, wann ein Zahlungsverzug vorliegt und wie die weitere korrekte Vorgehensweise ist, um konform mit der Gesetzgebung an sein Geld zu kommen.

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