Denkmalschutz

Der Denkmalschutz und die einzelnen Bestimmungen und Kriterien darüber, was genau unter denkmalgeschütztes Kulturgut fällt, variiert von Bundesland zu Bundesland innerhalb Deutschlands. Die Reuschling & Weis GmbH spricht gerne Empfehlungen über denkmalgeschützte Kulturgüter und Immobilien aus und die damit einhergehenden baulichen Bestimmungen. Die Denkmalschutzgesetze sind innerhalb Deutschlands streng ausgelegt und deren Einhaltung gilt es strikt einzuhalten. Sich für ein Gebäude oder ein Grundstück zu entscheiden, welches bereits unter Denkmalschutz steht, ist nach Meinung der Experten der Reuschling & Weis GmbH nur für Liebhaber solcher Objekte gedacht, die auch entsprechend viel Zeit und Geld in die Hand nehmen, um die Immobilie im Einklang mit dem Denkmalschutzgesetz zu restaurieren und instand zu halten.

Ist ein Kulturgut oder ein Gebäude aufgrund seiner geschichtlichen und architektonischen Bedeutung als besonders schützenswert eingestuft, wird es unter Denkmalschutz gestellt und kann nicht mehr ohne Erlaubnis des zuständigen Bundeslandes verändert werden. Ein Gebäude, welches unter Denkmalschutz steht, darf ohne schriftliche Genehmigung der relevanten Behörde nicht verändert werden. Auch müssen historische Besonderheiten erhalten bleiben und können nicht nach Belieben durch günstigere oder modernere Bauten ausgetauscht werden. Da es sich bei unter Denkmalschutz gestellten Bauten immer um Gebäude handelt, die zusätzlich zu ihren historischen Wert auch einen künstlerischen und heimatwissenschaftlichen Nutzen beinhalten, wird der Erhaltung eine große Bedeutung beigewohnt und mit privaten wie öffentlichen Geldern die Instandhaltung ermöglicht.

Privatpersonen, die sich für den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie interessieren, sollten sich im Vorfeld mit dem Team der Rauschling & Weis Finanzierungsvermittlung zusammensetzen, um einen Finanzplan aufzusetzen, der realistisch und seriös aufzeigt, ob die persönlichen monetären Ressourcen auch langfristig dazu ausreichen, sich ein unter Denkmalschutz stehendes Haus oder Grundstück zu leisten. Je nach Bundesland stehen andere mit dem Kulturgut einhergehende Belange unter Denkmalschutz. Einige Bundesländer schützen sogar Archivgut, andere wiederum weiten den Denkmalschutz auch auf bewegliche Bodendenkmale aus. Um Übersicht und Überblick über alle in Deutschland bestehende Gebäude unter Denkmalschutz gewährleisten zu können, werden alle Bauten und Grundstücke, die unter Denkmalschutz stehen, in einem Denkmalverzeichnis genau aufgeführt.

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