Vorfälligkeitsentschädigung

Oft wird eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Anschlussfinanzierungen und vorzeitigen Beendigungen von Kredit- und Darlehensverträgen fällig. Eine unangenehme finanzielle Belastung für Kreditnehmer, die schneller aus einem bestehende Kredit aussteigen wollen als die geregelte und vertraglich festgesetzte Laufzeit vorgibt. Die Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung kann detailliert aufzeigen, welche Finanzierungsmodelle eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Vorabkündigung eines Vertrages in Rechnung stellen. Neben Anschlussfinanzierungen sind auch oft Vorfälligkeitsentschädigungen bei gewünschten, außerturnusmäßigen Sondertilgungen und fehlerhaften Widerrufsbelehrungen fällig. Da es sich dabei um teilweise hohe und finanziell belastende Beträge handelt, sollte vor dem Unterschreiben eines neuen Darlehensvertrages die Umschulden-Leicht GmbH kontaktiert werden.

Banken und Kreditinstitute sehen in einer Vorfälligkeitsentschädigung eine finanzielle Entschädigung dafür, dass sich der Kreditnehmer nicht vertragskonform verhält und vor vereinbarter Beendigung der Laufzeit aus dem bestehenden Darlehensvertrag aussteigt. Dadurch entstehen auch für Kreditanstalten empfindliche finanzielle Einbußen. Es würde vertragliche, schriftliche Vereinbarungen null und nichtig machen, wenn jeder nach Belieben ohne finanzielle Konsequenzen Verträge kündigen könnte. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein legitimer Anspruch auf Schadensersatz für die vorzeitige Beendung eines bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich aus den Kosten der Refinanzierung und entstandenen Margenverlusten zusammen. Das Finanzteam der Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung schlüsselt exakt auf, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung aus den unterschiedlichen hohen Zinssätzen des Darlehensvertrages zusammensetzt.

Durch die vorzeitige Auflösung eines Kreditvertrages und der damit verbundenen geliehenen Kreditsumme entstehen Finanzunternehmen ungeplante Verluste, da die fest eingeplante Dauer um einen selbst gewählten Zeitraum vom Kreditnehmer reduziert worden ist und den Banken die für die Zukunft eingeplanten Einkünfte aus Zinseinträgen unwiderruflich verloren gehen. Die in der Vorfälligkeitsentschädigung enthaltenen Kosten für Margenschaden sind Zinsausfälle, die berechnet werden und den Schuldnern in Rechnung gestellt. Die Reuschling & Weis GmbH weist professionell und fachkundig interessierte Kunden darauf hin, dass vorzeitige Vertragsbeendigungen immer mit einem zusätzlichen finanziellen Verlust in Form der zu bezahlenden Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Falls der Kreditnehmer glücklicher Vertragspartner einer Bank ist, die sich bei den Widerrufsbelehrungen nicht an die im Gesetz genau formulierten Inhalte hält, muss keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert wurde kann das Expertenteam der Reuschling & Weis GmbH auf Anfrage beantworten.

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