Wohnrecht und Zwangsversteigerung

Das Wohnrecht und die Zwangsversteigerung sind zwei Themenbereiche, die immer wieder kontrovers diskutiert werden.  Kommt es nun im Zuge einer finanziellen Notlage auch zu einer Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie auf der ein Wohnrecht eingetragen ist, so kann dieses Wohnrecht in einigen Fällen durchaus von einer Zwangsversteigerung unberührt bleiben. Dies ist jedoch nicht in jedem Fall gegeben. Das Wohnrecht ist im Grunde genommen eine persönliche Dienstbarkeit, welche in Abteilung II des Grundbuches eingetragen wird. Hier wird nun jedoch auch der sogenannte Versteigerungsvermerk eingetragen. Auch die Umschulden-Leicht GmbH wird von ihren Kunden im Zuge einer Finanzierungsanfrage immer wieder nach diesem Zusammenhang gefragt, worüber sie natürlich gerne auch Auskunft gibt.

Das Wohnrecht kann also von einer Zwangsversteigerung unberührt bleiben, wenn sie im Rang höher eingetragen wurde als das Recht des jeweiligen Gläubigers. Allerdings kommt es nur äußerst selten zu einer derartigen Konstellation und das aus ganz einfachem Grund. Wenn jemand eine Immobilie kauft und beispielsweise an die Umschulden-Leicht GmbH herantritt mit einem Finanzierungswunsch, so wird diese Finanzierung immer über eine Bank laufen. Diese Bank wird dann in Abteilung II, in welcher sämtliche Beschränkungen und Dienstbarkeiten aufgeführt sind, immer an Rang eins eingetragen werden. Somit bleibt in einem solchen Fall das Wohnrecht im Zuge einer Zwangsversteigerung nicht mehr bestehen.

Bezieht sich nun das Wohnrecht in der zu versteigernden Immobilie auf die eigenen Eltern oder nahe Verwandte, so ist dies für beide Seiten eine sehr schwierige Situation. Sich hier direkt noch einmal mit dem Gläubiger zusammenzusetzen, kann durchaus hilfreich sein, jedoch nur, wenn hier der Schuldner dem Gläubiger auch wirklich glaubhaft darlegen kann, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen wird. Es ist in jedem Fall ratsam, sich hier mit der Umschulden-Leicht GmbH in Verbindung zu setzen und sich hier noch einmal aufzeigen zulassen, ob es noch Möglichkeiten für eine Finanzierung oder Umschuldung gibt und wenn ja, wie diese ausschauen können. Wohnrecht und Zwangsversteigerung sind also nicht nur viel diskutierte sondern wirklich auch sehr schwierige Themen.

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