Ein Gutachterausschuss zur Berechnung von Grundstückswerten kam in Deutschland erstmals in den 60er Jahren zusammen. Die Reuschling & Weis GmbH empfiehlt, sich vor Kauf oder Verkauf einer Immobilie mit einem Sachverständigen alle relevanten Informationen über einen Gutachterausschuss einzuholen. Dieser Ausschuss besteht aus einem unabhängigen Gremium, welches frei von Interessen den realen und echten Wert eines Grundstückes oder einer Immobilie bewertet. Dadurch entsteht seit Bestehen des Gutachterausschusses mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt und überhöhte Preise werden unter Kontrolle gehalten und mit einer marktrelevanten Bewertung wieder auf einen realen Wert herabgestuft. Ein Gutachterausschuss wird allen mit dem Immobiliengeschäft beauftragten Geschäftsstellen immer Kopien ihrer Ergebnisse zukommen lassen.
Auf Wunsch vermittelt das Finanzteam der Umschulden-Leicht Finanzierungsvermittlung die Zuständigkeitsbereiche, die den für den Immobilienkauf notwendigen Gutachterausschuss stellen. Die Mitarbeiter im Gutachterausschuss beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit den bereits berechneten Bodenrichtwerten und überprüfen diese auf ihre marktrelevante Richtigkeit. Ebenso werden Wertgutachten über den tatsächlichen Wert einer Immobilie errechnet und veröffentlicht. Die einzelnen Geschäftsstellen geben über den Gutachterausschuss mindestens einmal jährlich einen interessanten Immobilienbericht heraus. Auf Wunsch vermittelt die Umschulden-Leicht GmbH den Immobilienmarktbericht an interessierte Käufer oder Verkäufer einer Immobilie. Die durch den Gutachterausschuss erstellten Werte, Aufzählungen und Berechnungen sind die Kaufpreissammlung und stellen unverzichtbare Basisinformationen für jeden Makler, Käufer oder Verkäufer eines Objektes oder Grundstückes dar.
Was immer im Gutachterausschuss an Informationen zusammengestellt wird, wird als Anhang zu den Immobilienverträgen mit an den zuständigen Notar gesandt. Form und Inhalt unterliegen einer standardisierten Vorgehensweise und sind somit für einen Notar auf den ersten Blick vertraute Informationen. Dabei legen die Mitglieder des Gutachterausschusses wert auf einer sachlichen, faktischen und mathematischen Darstellung der zu analysierenden Gutachten über Werte von Immobilien und Grünstücke. Private wie gewerbliche Sachverständige verlassen sich auf die Ergebnisse, die ein Gutachterausschuss liefert. Die juristische und rechtliche Grundlage dafür bildet der § 192 BauGB. Darin werden den einzelnen Gutachterausschüssen Kompetenzen und Ermächtigungsverordnungen zugeschrieben. Je nach Bundesland kann es inhaltlich zu Abweichungen kommen. Gerne vermittelt die Reuschling & Weis GmbH Informationen zu dem für das jeweilige Bundesland zuständigen Gutachterausschuss.